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Die Beseitigung des Rohrbruchs ja, aber keine Sanierung.
Das heist u.U. Mauer aufschlagen, 1/2 Meter Rohr, und zwei Rohrschellen.
Alles weitere ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen.
Sorry, aber das ist kein Fall für die Hausrat-Versicherung sondern für die Gebäude-Leitungswasser-Versicherung
Die Hausrat-Vers. beschäftigt sich mit dem mobilen Eigentum des Versicherten gem. dem vereinbarten Versicherungsumfang. Die Wände des Hauses und die darin liegenden Installationen gehören im allgemeinen nicht dazu (Sonderfälle gibt es natürlich). _________________ MfG,
Duisburger
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