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Vater versteht die Welt nicht mehr!

 
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andreasth
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 1
Wohnort: Gera

BeitragVerfasst am: 14.11.06, 16:55    Titel: Vater versteht die Welt nicht mehr! Antworten mit Zitat

Vater versteht die Welt nicht mehr!


Im Frühjahr dieses Jahres an einem warmen Sommertag, ein Sonntag Vormittag, saugte Vater mehrmals für jeweils einen Zeitraum von ca. 5 Minuten in den straßenseitigen Räumen seines Hauses mit dem Staubsauger den Fußboden usw. Da es an diesem Tag ziemlich warm war, öffnete er die Fenster.
Es dauerte nicht lange und ein auf der anderen Straßenseite wohnender Nachbar rief an und kritisierten den angeblichen Lärm. Vater sagte, dass er nur normal Staub sauge und dies auch weiter machen werde. Dem Nachbar sagte er, da er sich im Recht glaubte, er könne ja gerne beim Ordnungsamt den Lärm melden.

Nach einer Weile kam ein ehemaliger Mieter aus dem Hause Vaters und klingelte mehrmals lautstark. Auf Nachfrage des Vaters sagte er in äußerst unhöflicher Art, er solle mit dem Lärm aufhören.
Diese Person wohnt aber eine Straße entfernt, so dass er den Staubsauger keinesfalls hören kann. Vater beendete das Gespräch und fuhr dann mit Mutter zu einem Ausflug zum Mittagessen.

Am Abend erzählte dann ein anderer Nachbar, dass die Polizei kurz nachdem die Eltern weggefahren waren, vor Ort gewesen sei, mit dem ehemaligen Mieter der noch vor Ort war gesprochen habe und eine Anzeige wegen Lärmbelästigung und Störung der Sonntagsruhe aufgenommen habe.

Eine Woche später, kam dann eine Anzeige vom Ordnungsamt der Stadt. Vater schrieb dann im Anhörungsbogen den Sachverhalt und machte deutlich, dass es sich nicht , wie vom Amt angegeben um einen Baustaubsauger, welcher sicher mehr Lärm macht, sondern um einen handelsüblichen Haushaltsstaubsauger gehandelt hat.
Nach mehrmaligem weiteren Schriftwechsel mit dem Ordnungsamt, wurde der Fall nun an das Gericht weitergeleitet, da Vater nicht willig war 35 bzw.70€ für eine Sache zu bezahlen, die in seinen Augen keinesfalls unrechtmäßig war.

Nun, nach Erhalt des Verhandlungstermines ist er natürlich etwas verunsichert, wie er sich weiter verhalten soll. Schon Komisch und irgendwie makaber, wenn da nicht die Vorladung zur Gerichtsverhandlung wäre.


Nachdenkliche Grüße von

Andreas

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Uli
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 15.11.06, 12:57    Titel: Antworten mit Zitat

Das sieht nicht wirklich gut aus für den Vater... das müsste allerdings der mehrmalige Schriftwechsel mit dem Ordnungsamt bereits deutlich gemacht haben. Denn ich gehe davon aus, dass die gesetzlichen Grundlagen der Ordnungswidrigkeit in den Bescheiden dargelegt wurden.

Davon ausgehend, dass der genannte Vater in der gleichen Stadt wie der Threadersteller lebt, hier Auszüge aus dem Thüringer Feiertagsgesetz (ThürFtG):

§ 1 Abs. 1:
Die Sonntage, die gesetzlichen Feiertage nach Bundes- oder Landesrecht, die aufgrund von § 2 Abs. 3 bestimmten Tage und die religiösen Feiertage sind nach Maßgabe dieses Gesetzes geschützt.
§ 4:
(1) Die Sonntage und die gesetzlichen Feiertage sind Tage allgemeiner Arbeitsruhe.
(2) An den Sonntagen und an den gesetzlichen Feiertagen sind alle öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten verboten, die geeignet sind, die äußere Ruhe zu beeinträchtigen oder die dem Wesen des Sonn- oder Feiertags widersprechen.
(3) Von dem Verbot nach Absatz 2 sind ausgenommen
(...)
6. die Öffentlichkeit nicht störende, nichtgewerbsmäßige Tätigkeiten in Haus und Garten.
Bei den erlaubten Tätigkeiten ist auf das Wesen des Tags Rücksicht zu nehmen. Unnötige Störungen, insbesondere durch Lärmentwicklung, sind zu vermeiden.
§ 8:
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. öffentlich bemerkbare Tätigkeiten entgegen § 4 Abs. 2 vornimmt,
(...)
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu
zehntausend Deutsche Mark geahndet werden.

Nichts für ungut, aber zumindest die Fenster hätte der Vater geschlossen halten sollen...

Grüße
Uli
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Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 15.11.06, 19:57    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage ist, wer die Beweislast trägt. Aber da das Ordungsamt ja sicher nicht auf "Zuruf" einen Bußgeldbescheid ausstellt würde ich vorschlagen die 30 oder 35 € die das kostet zu überweisen und als "Lehrgeld" zu verbuchen.
Und dann, wie Uli schon schreibt: Demnächst einfach Fenster zu und vllt. das Saugen auf den Samstag vorziehen (sofern der nicht auch ein Feiertag ist).

Merke: es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.
_________________
MfG,
Duisburger

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maconaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 24.11.06, 15:29    Titel: Antworten mit Zitat

Oder (jahreszeitentypisch) mal mit einem Teller Weihnachtskeksen sonntags beim Nachbarn klingeln und sich damit quasi als "Entschuldigung" einladen. Im Wohnzimmer dann ungeschickt stolpern und die Kekse flächenmäßig verteilen und mit einem gequälten Lächeln darauf hinweisen, dass man die Krümel ja am Montag einfach wieder wegsaugen könne..... Sehr böse
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0Klaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 27.11.06, 17:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

hätte nicht gedacht, dass die Sonntagsruhe so weit geht.

Unter

http://www.[Link nicht erlaubt]/forum_topic.asp?topic_id=13629

schreibt die RAin, dass normale Wohngeräusche nicht von der Sonntagsruhe umfasst sind, wobei dies wohl jedes Gericht anders sehen könnte.
_________________
mfg
Klaus
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Schickse
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.02.2005
Beiträge: 610

BeitragVerfasst am: 27.12.06, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

0Klaus hat folgendes geschrieben::
Hallo,

hätte nicht gedacht, dass die Sonntagsruhe so weit geht.



Geht sie auch nicht, es sei denn, es handelt sich hier nicht um einen Staub- sondern um einen Laubsauger.
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