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Lehrerin leugnet richtige Rechenwege ?!
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Gast






BeitragVerfasst am: 08.12.04, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

BVerfG, Beschl. v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 und 213/03 - BVerfGE 84, 34 = NJW 1991, 2005 = DVBl 1991, 801 = MDR 1991, 805 = DÖV 1991, 794 = VBlBW 1991, 356 = BayVBl 1991, 590 (Jura); 1 BvR 1529/84 und 138/87 - BVerfGE 84, 59 = NJW 1991, 2008 = DVBl 1991, 805 = BayVBl 1991, 654 = AP Nr. 69 zu Art. 12 GG (Medizin).

Birnbaum
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Gast777
Gast





BeitragVerfasst am: 08.12.04, 17:01    Titel: Antworten mit Zitat

Dazu mal eine sehr typische Aufgabenstellung:

Zeichne die Geraden und ermittle den Schnittpunkt rechnerisch:

-3y=3x+4,5

-2y=3x-3

Nach dem, was Sie behaupten, müsste ein Schüler, der z.B. eine Wertetabelle macht und die Funktionsgraphen zeichnet, und aus dieser Zeichnung den Schnittpunkt ermittelt, für dieses Beispiel die volle Punktezahl bekommen, weil ihm nicht vorgeschrieben werden darf (wie dies hier in der Aufgabenstellung geschieht), dass er enie bestimmte Lösungsmethode verwenden soll?

Das Beispiel kann zudem auch durch Kopfrechnen gelöst werden. Wenn ich nur das Endergebnis hinschreibe (x=6, y = -7,5), müsste ich dann dafür auch die volle Punktezahl bekommen?


Dr. Christian Birnbaum hat folgendes geschrieben::
Richtiger Rechenweg muss als richtig bewertet werden. Die Lehrerin kann, wenn es ihr Vergnügen bereitet, auch einen anderen "Rechenweg" erläutern und die Schüler ermuntern, diesen Weg zu wählen, aber Richtiges muss, das hat das Bundesverfassungsgericht 1991 festgehalten, auch als Richtiges gewertet werden.

Birnbaum
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Korrektor
Gast





BeitragVerfasst am: 08.12.04, 18:44    Titel: Antworten mit Zitat

Dr. Christian Birnbaum hat folgendes geschrieben::
Richtiger Rechenweg muss als richtig bewertet werden. Die Lehrerin kann, wenn es ihr Vergnügen bereitet, auch einen anderen "Rechenweg" erläutern und die Schüler ermuntern, diesen Weg zu wählen, aber Richtiges muss, das hat das Bundesverfassungsgericht 1991 festgehalten, auch als Richtiges gewertet werden.

Birnbaum


Wenn die Aufgabenstellung einen bestimmten Lösungsweg verlangt, dann kann ein anderer Lösungsweg nicht als richtig gewertet werden. Der Schüler hat dann die Aufgabe schlicht und einfach nicht gelöst.

MfG
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Alba
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 1057

BeitragVerfasst am: 08.12.04, 19:41    Titel: Antworten mit Zitat

Dr. Christian Birnbaum hat folgendes geschrieben::
Richtiger Rechenweg muss als richtig bewertet werden. Die Lehrerin kann, wenn es ihr Vergnügen bereitet, auch einen anderen "Rechenweg" erläutern und die Schüler ermuntern, diesen Weg zu wählen, aber Richtiges muss, das hat das Bundesverfassungsgericht 1991 festgehalten, auch als Richtiges gewertet werden.

Birnbaum


Um Missverständnisse zu vermeiden: Ich verstehe die BVerfG Entscheidung so:

Eine nach allgemeinen Grundsätzen richtige oder vertretbare Antwort auf die gestellte Frage darf nach BVerfG der Korrektor nicht als falsch einstufen.

Etwas plump ausgedrückt:
Wenn die Aufgabenstellung einen Spielraum lässt, darf der Korrektor nicht allein "seinen" Weg als richtig ansehen, er muss auch andere anerkennen, auch wenn ihm diese selbst nicht gefallen. Nur: Zwischen "richtig" und "falsch" war in der Klausur auch noch ein gewaltiger Spielraum der Art "Richtig, aber nicht vollständig". Dafür konnte es dann wieder Punktabzug geben

Die feine Nuance ist jedoch, dass dies nicht helfen würde, wenn eine bestimmte Methode anzuwenden Teil der Aufgabenstellung wäre. Des weiteren bleibt damit offen, ob die Lehrerin nun bei Wahl eines Lösungsweges, der zwar zum richtigen Ergebnis führt, abre bestimmte gedankliche Zwischenschritte nicht enthält (aus sonstigen Matheklausuren ungefähr bekannt als "der Rechenweg muss auch dastehen, nicht nur das Ergebnis") Punkte abziehen kann, weil das ganze im Ergebnis richtig, aber eben nicht vollständig ist.

Wobei ich auch anregen möchte, darüber nachzudenken, inwieweit die Wertung des Bundesverfassungsgerichtes davon beeinflusst werden könnte, dass im Bereich der Schule evtl. nicht Art. 12 GG zum Schutz der Schüler eingreift, sondern ggf. nur Art. 2 Abs. 1 GG (oder Landesrecht)
_________________
Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
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Uber-Pea
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 1089

BeitragVerfasst am: 08.12.04, 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

Sofern ich es richtig aufgefasst habe sollte dieser Weg einfach beigebracht werden, das die Kinder immer diesen nutzen, nicht als andere Möglichkeit. Diese Lehrerin behauptete anscheinend auch, dass der "normale" Rechenweg nicht zum richtigen Ergebnis führt (hätte ich vielleicht früher schon erwähnen sollen), und das ist dann nicht mehr verständlich...
(jedenfalls sagte meine Quelle (also der Bruder eines der Schulkinder) dies).
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 08.12.04, 22:29    Titel: Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
BVerfG, Beschl. v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 und 213/03 - BVerfGE 84, 34 = NJW 1991, 2005 = DVBl 1991, 801 = MDR 1991, 805 = DÖV 1991, 794 = VBlBW 1991, 356 = BayVBl 1991, 590 (Jura); 1 BvR 1529/84 und 138/87 - BVerfGE 84, 59 = NJW 1991, 2008 = DVBl 1991, 805 = BayVBl 1991, 654 = AP Nr. 69 zu Art. 12 GG (Medizin).


Danke schön. Cool

Vgl. auch hier: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=44037#44037
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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