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nora23
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Anmeldungsdatum: 11.12.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 11.12.06, 19:49    Titel: Information zur Rechtslage benötigt Antworten mit Zitat

Guten Abend Liebe damen und Herren des Forums!

Ich habe zu folgendem Fall eine rechtlich Frage:

Mal angenommen eine Person wird wegen Falscher Behauptung,fälschlich festgenommen.Aufgrund von Behauptungen der Drohung im Internet.
Die Person gibt ihr Protokoll ab,und erfährt am nächsten Tag das Sie unschuldig ist.

Nehmen wir mal an Sie wird von 2 Opferschutz Beamten befragt und als Täter dargestellt,wobei Sie das Opfer ist.

Was kann diese Person Rechtlich überhaupt tun um sich zuwehren? Gegen diese Verleumgnung etc.

Gruss Nora23


Zuletzt bearbeitet von nora23 am 11.12.06, 20:57, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 12.12.06, 11:39    Titel: Antworten mit Zitat

Die Person kann eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung erstatten.
Die Polizei müsste dann ermitteln, wer die Person angezeigt hat. Wenn jemand die Person wissentlich zu Unrecht verdächtigt hat, dann kann er dafür auch bestraft werden.

Gegen die Beamten selbst dürfte wohl nicht vorzugehen sein, weil diese dazu verpflichtet sind, Hinweisen nachzugehen und ggf. potentielle Opfer zu schützen.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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