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Verwendete Gesetzestexte

 
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Anja9
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.11.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 16.11.06, 19:03    Titel: Verwendete Gesetzestexte Antworten mit Zitat

Hallo, vielleicht könnt ihr einem Nicht-Rechtler weiterhelfen. Ich möchte im Rahmen einen Hausarbeit zeigen, dass ich mit dem GmbHG gearbeitet habe. So? Was bedeutet das denn alles so?

Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Mai 1898 (RGB1. S. 846), zuletzt geändert durch Art. 12 JustizkommunikationsG v. 22.3.2005 (BGB1. I S. 837)

Gruß
A.
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Toph
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Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 16.11.06, 19:20    Titel: Re: Verwendete Gesetzestexte Antworten mit Zitat

Anja9 hat folgendes geschrieben::
Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)

Das -dürfte klar sein- ist der Name des Gesetzes, inklusive der amtlichen Abkürzung.
Zitat:
in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Mai 1898

Gesetze werden aus unterschiedlichen Anlässen bekanntgegeben, heute im Bundesgesetzblatt (BGBl.) früher im Reichsgesetzblatt (RGBl.).

Zum einen und erstmalig werden Gesetze im Anschluß an ihren Erlass bekanntgeben, zum anderen können Gesetze aber auch später neu bekanntgegeben werden, wenn sich dies, z.B. aufgrund zwischenzeitlich eingetretener umfangreicher Änderungen, empfiehlt.
Zitat:
(RGB1. S. 846),

Das bezeichnet die Fundstelle des Gesetzes: Reichsgesetzblatt (vom 20. Mai 1898), auf bzw. ab Seite 846.
Zitat:
zuletzt geändert durch Art. 12 JustizkommunikationsG v. 22.3.2005 (BGB1. I S. 837)

Wie bekannt sein dürfte, werden Gesetze während ihrer Existenz häufiger mal geändert. Zu einer genauen Angabe des Gesetzes gehört daher immer die Angabe der Fassung auf die man sich bezieht.
Dies erreicht man dadurch, dass man den Namen, jedenfalls zumindest die Abkürzung, und die Fundstelle der Rechtsnorm, dass das Gesetz auf das Bezug genommen wird geändert hat, angibt. Hier also: Artikel 12 des Justizkommunikationsgesetzes, bekanntgemacht im Bundesgesetzblatt vom 22.03.2005 auf bzw. ab Seite 837.
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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Anja9
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.11.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 16.11.06, 19:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Toph,

vielen Dank schon einmal. Wenn ich mich z.B. dann aufs HGB beziehe, finde ich einen sehr großen "zuletzt geändert"-Vermerk. Um das Gesetz, das ich bei meiner Arbeit zu Grunde lege, muss ich dann vollständig angeben, oder?
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Rembrandt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 16.11.06, 19:44    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, es genügt § X HGB oder GmbHG. Damit ist immer die neueste Fassung gemeint.
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