Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Mal angenommen Einzelunternehmer A fertigt eine Software für Unternehmer B die dieser für wichtige betriebliche Aufgaben (Auftragserfassung, Produktionsüberwachung, etc) einsetzt. Jetzt ist B aber zahlungsunfähig/willig und begleicht die Rechnung nicht an A.
Ist A berechtigt die erstellte Software (nicht die eingegebenen Daten durch den Kunden) zu löschen? Die eingegebenen Daten von B wären noch vorhanden allerdings ohne die von A erstellte Software nicht direkt zu nutzen => Die Produktion würde erstmal stillstehen.
Ich würde mal vermuten, daß das so ähnlich ist, wie bei einem Handwerker, der z.B. irgendwas eingebaut hat. Der darf dann auch nicht hingehen und das wieder entfernen, wenn der Auftraggeber nicht zahlen kann.. Ich glaube, es gab da mal nen Urteil gegen einen Tischler, der in ner Bar eine Vollholztheke eingebaut hat und diese mit einer Kettensäge zerlegte, weil der Kunde nicht zahlen konnte/wollte. Leider finde ich das gerade nicht wieder..
Mal angenommen Einzelunternehmer A fertigt eine Software für Unternehmer B die dieser für wichtige betriebliche Aufgaben (Auftragserfassung, Produktionsüberwachung, etc) einsetzt. Jetzt ist B aber zahlungsunfähig/willig und begleicht die Rechnung nicht an A.
Ist A berechtigt die erstellte Software (nicht die eingegebenen Daten durch den Kunden) zu löschen? Die eingegebenen Daten von B wären noch vorhanden allerdings ohne die von A erstellte Software nicht direkt zu nutzen => Die Produktion würde erstmal stillstehen.
Ich freue mich auf eure Antworten.
Gruß,
Baumgart
Bei Software ist ein einfacher Schutz durch Datumsabfrage möglich. Wird nach eine bestimmten Frist das Programm nicht aktualisiert führt es keine wichtigen Funktionen aus. Das Update gibt es nur gegen Zahlung. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
Bei Software ist ein einfacher Schutz durch Datumsabfrage möglich. Wird nach eine bestimmten Frist das Programm nicht aktualisiert führt es keine wichtigen Funktionen aus. Das Update gibt es nur gegen Zahlung.
A kommt aus dem OpenSource Sektor und dort sind solche Maßnahmen nicht an der Tagesordnung - aber darauf hätte er auch alleine kommen können
Also spricht nichts dagegen solche Maßnahmen zum Schutz vor Zahlungsausfällen zu ergreifen? Selbst wenn dadurch u.U. die komplette Produktion für eine Weile steht?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.