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Gefertigte Software stilllegen

 
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Baumgart
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.07.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 14.11.06, 09:36    Titel: Gefertigte Software stilllegen Antworten mit Zitat

Guten Morgen zusammen,

mich beschäftigt zur Zeit eine Frage:

Mal angenommen Einzelunternehmer A fertigt eine Software für Unternehmer B die dieser für wichtige betriebliche Aufgaben (Auftragserfassung, Produktionsüberwachung, etc) einsetzt. Jetzt ist B aber zahlungsunfähig/willig und begleicht die Rechnung nicht an A.
Ist A berechtigt die erstellte Software (nicht die eingegebenen Daten durch den Kunden) zu löschen? Die eingegebenen Daten von B wären noch vorhanden allerdings ohne die von A erstellte Software nicht direkt zu nutzen => Die Produktion würde erstmal stillstehen.

Ich freue mich auf eure Antworten.

Gruß,
Baumgart
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 14.11.06, 11:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde mal vermuten, daß das so ähnlich ist, wie bei einem Handwerker, der z.B. irgendwas eingebaut hat. Der darf dann auch nicht hingehen und das wieder entfernen, wenn der Auftraggeber nicht zahlen kann.. Ich glaube, es gab da mal nen Urteil gegen einen Tischler, der in ner Bar eine Vollholztheke eingebaut hat und diese mit einer Kettensäge zerlegte, weil der Kunde nicht zahlen konnte/wollte. Leider finde ich das gerade nicht wieder..
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Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 14.11.06, 14:50    Titel: Re: Gefertigte Software stilllegen Antworten mit Zitat

Baumgart hat folgendes geschrieben::
Guten Morgen zusammen,

mich beschäftigt zur Zeit eine Frage:

Mal angenommen Einzelunternehmer A fertigt eine Software für Unternehmer B die dieser für wichtige betriebliche Aufgaben (Auftragserfassung, Produktionsüberwachung, etc) einsetzt. Jetzt ist B aber zahlungsunfähig/willig und begleicht die Rechnung nicht an A.
Ist A berechtigt die erstellte Software (nicht die eingegebenen Daten durch den Kunden) zu löschen? Die eingegebenen Daten von B wären noch vorhanden allerdings ohne die von A erstellte Software nicht direkt zu nutzen => Die Produktion würde erstmal stillstehen.

Ich freue mich auf eure Antworten.



Gruß,
Baumgart


Bei Software ist ein einfacher Schutz durch Datumsabfrage möglich. Wird nach eine bestimmten Frist das Programm nicht aktualisiert führt es keine wichtigen Funktionen aus. Das Update gibt es nur gegen Zahlung.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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Baumgart
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.07.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 15.11.06, 14:34    Titel: Re: Gefertigte Software stilllegen Antworten mit Zitat

Chess45 hat folgendes geschrieben::
Bei Software ist ein einfacher Schutz durch Datumsabfrage möglich. Wird nach eine bestimmten Frist das Programm nicht aktualisiert führt es keine wichtigen Funktionen aus. Das Update gibt es nur gegen Zahlung.


A kommt aus dem OpenSource Sektor und dort sind solche Maßnahmen nicht an der Tagesordnung - aber darauf hätte er auch alleine kommen können Smilie
Also spricht nichts dagegen solche Maßnahmen zum Schutz vor Zahlungsausfällen zu ergreifen? Selbst wenn dadurch u.U. die komplette Produktion für eine Weile steht?
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 15.11.06, 17:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

dagegen spricht nicht - wenn man das Vorgehen so vertraglich vereinbart hat!

Ansonsten würde ich schon einmal eine Rücklage für die Schadensersatzforderung bilden und mich mit folgender Strafrechtsnorm vertraut machen:

http://bundesrecht.juris.de/stgb/__240.html
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