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GbR-Auflösung und Ansprüche der Gesellschafter gegen Dritte

 
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Klaus-2
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 15.11.06, 15:13    Titel: GbR-Auflösung und Ansprüche der Gesellschafter gegen Dritte Antworten mit Zitat

Hallo,

mal angenommen, Mitarbeiter der U-GmbH bilden zum Zwecke der Vermögensbildung eine GbR, deren Zweck die Verwaltung einer stillen Beteiligung an U ist. U fällt in die Insolvenz. Die Erreichung des Zwecks der GbR, die Verwaltung einer stillen Beteiligung an U ist unmöglich geworden.

1. Ist die GbR nach § 726 BGB aufgelöst?

2. Kann ein Gesellschafter der GbR "seine" Ansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter im eigenen Namen durchsetzen?

Vielen Dank.

Klaus-2
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rettich
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 1053
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 15.11.06, 23:03    Titel: Antworten mit Zitat

Zu 1

Die Gesellschaft endet nicht unmittelbar, sondern besteht zum Zweck der Beendigung fort (z.B. Abwicklung schwebender Geschäfte), soweit dies erforderlich ist, § 730 II BGB.

Zu 2

Eher nicht. Die Forderung gegen U zählt zum Vermögen der GbR und dieses bleibt zunächst gesamthänderisch gebunden. Bevor einzelne Gesellschafter über einzelne Vermögenspositionen der GbR verfügen können, muß das Vermögen auseinandergesetzt sein, siehe § 730 I BGB.
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