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"unhaltbare" gesetze - meinungen gesucht
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andreasloeffl
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 15.11.06, 17:29    Titel: "unhaltbare" gesetze - meinungen gesucht Antworten mit Zitat

nur mal so in der theorie - es gibt ein gesetz, das bei der vielzitierten "lebensnahen betrachtung" einfach nicht einzuhalten ist. wie kippt man sowas falls man sich betroffen fühlt/beklagt ist/selbst klagen möchte bzw. wie schafft man so ein gesetz ab oder ändert es?

richtiges forum? Verlegen


beispiel: rauchen an sich sei erlaubt, aber das ausatmen von rauchhaltiger luft wäre verboten (nein, ich möchte keinen raucher/nichtraucher disput vom zaun brechen -soll wirklich nur als blödes beispiel herhalten!)
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ThomasS
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.08.2006
Beiträge: 1050

BeitragVerfasst am: 15.11.06, 17:35    Titel: Antworten mit Zitat

Da fällt mir spontan das Rechtsberatungsgesetz ein. Lachen
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Kerstin2006
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.09.2006
Beiträge: 195

BeitragVerfasst am: 15.11.06, 20:03    Titel: Antworten mit Zitat

Wie war das noch, der Genuss von Drogen ist nicht strafbar, nur der Besitz?
_________________
Gruß Kerstin
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 15.11.06, 22:44    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
wie schafft man so ein gesetz ab oder ändert es?
Wende dich vertrauensvoll an deinen Abgeordneten oder die Partei deines Vertrauens.
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Corvus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 16.11.06, 00:59    Titel: Antworten mit Zitat

Kerstin2006 hat folgendes geschrieben::
Wie war das noch, der Genuss von Drogen ist nicht strafbar, nur der Besitz?


Finde ich nicht unbedingt sinnlos.. Man stelle sich vor der Konsum wäre strafbar. B kippt A irgendwelches synthetisches Zeugs in sein Getränk und A merkt es gar nicht. Ein paar Wochen später wird dann aus irgendeinem Anlass ein Drogentest durchgeführt der natürlich positiv ausgeht - das wäre die Überführung zu einer Straftat. Jetzt könnte man aber unmöglich feststellen, ob A die Droge bewusst konsumiert hat oder nur, weil er (indirekt) dazu gezwungen wurde.
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windalf
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 16.11.06, 01:02    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Finde ich nicht unbedingt sinnlos.. Man stelle sich vor B kippt A irgendwelches synthetisches Zeugs in sein Getränk und A merkt es gar nicht. Ein paar Wochen später wird dann aus irgendeinem Anlass ein Drogentest durchgeführt der natürlich positiv ausgeht - das wäre die Überführung zu einer Straftat. Jetzt könnte man aber unmöglich feststellen, ob A die Droge bewusst konsumiert hat oder nur, weil er (indirekt) dazu gezwungen wurde.

Das ändert doch aber nichts daran, dass unabhängig davon ob A es wusste Besitzer des "synthetischen Zeugs" war nachdem ihm B das ins Getränkt gekippt hat. Wenn der B dem A nen Joint hinhält und der A nur dran ziehen darf, dann würde ich mich ja noch drauf einlassen aber um das Zeug konsumieren zu können muss man zumindest kurzfristig das Zeug aus besessen haben... Spätestens wenn es ist den Blutbahn ist, ist man doch auch Besitzer des "Drecks"...
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 16.11.06, 09:39    Titel: Antworten mit Zitat

Beim Besitz geht es meiner Meinung nach aber über die Verfügungsgewalt die man über den Besitz haben muß. Wenn ich nicht weiss, dass Drogen in meinem Getränk sind, dann besitze ich diese auch nicht, da ich z.B. mich nicht von diesem Besitz trennen kann (mangels Wissen). Genauso ist es mit Stoffen in meiner Blutbahn. Ich kann mich davon schlecht trennen.
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windalf
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 16.11.06, 11:00    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Wenn ich nicht weiss, dass Drogen in meinem Getränk sind, dann besitze ich diese auch nicht, da ich z.B. mich nicht von diesem Besitz trennen kann (mangels Wissen)

Ob nun gewusst oder nicht wenn ich das Glas in der Hand habe kann ich mich auch entscheiden das einfach auszukippen weil mir gerade danach ist oder ausversehen. Aus welchem Grund ich das (weil ich weiß da ist was drin oder weil ich es nicht weiß aber lustig finde den Boden zu versauen) tue oder nicht, deswegen habe ich doch nicht mehr oder weniger Verfügungsgewalt.

Zitat:

Genauso ist es mit Stoffen in meiner Blutbahn. Ich kann mich davon schlecht trennen.

Ok in der Blutbahn wohl nicht aber so lange es noch im Magen ist kann ichs ja noch auskotzen...
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 18.11.06, 17:41    Titel: Antworten mit Zitat

Das wäre aber "fahrlässiger Besitz" - ansonsten könnte ich jeden zum Straftäter machen, indem ich ihm etwas injiziere.
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 18.11.06, 20:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo. Irgendwo stand, dass wenn man einen Joint bekommt, daran zieht und ihn nicht weitergibt, macht man sich nicht strafbar. Aber das ist bestimmt kein Verfassungsrecht, oder?
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Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 18.11.06, 23:40    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Das wäre aber "fahrlässiger Besitz" - ansonsten könnte ich jeden zum Straftäter machen, indem ich ihm etwas injiziere.

Sowas wie "fahrlässigen Besitz" habe ich nie in irgend einem Gesetzestext gelesen. Etwender ist man Besitzer oder man ist es nicht. Wenn der Besitz unter Strafe gestellt wird und da nichts weiter aufgeführt ist welche ausnahmen gelten, wiso da noch irgend was konstruieren. Hätte der Gesetzgeber das gewollt, hätte er es doch ins Gesetz geschrieben Winken
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 18.11.06, 23:47    Titel: Antworten mit Zitat

Aber auch den Besitz muss man vorsätzlich begehen, damit er strafbar ist.
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 19.11.06, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

Genau. Wenn jemand mir ins Zimmer oder in den Rucksack illegale Drogen legt und ich habe damit nichts zu tun und wusste von den Drogen nichts, kann ich nicht wegen Verstoßes gegen BtMG oder so verurteilt werden, wenn ich logisch darlege, dass meine Abstreitung richtig ist oder wenn sonstige Indizien die ggf. entstandene Schuldvermutung ins Schwanken bringen oder widerlegen.
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vikingz
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Anmeldungsdatum: 08.10.2005
Beiträge: 643

BeitragVerfasst am: 19.11.06, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke, dieses Thema wird im "Recht und Politik"-Forum am besten aufgehoben sein...
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 19.11.06, 17:26    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Corvus"][quote="

.. Man stelle sich vor der Konsum wäre strafbar. B kippt A irgendwelches synthetisches Zeugs in sein Getränk und A merkt es gar nicht.


Das wäre dann von dem Verursacher eine Körperverletzung Frage

Gruß roni
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