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Bernd
Gast





BeitragVerfasst am: 22.09.04, 11:25    Titel: ??? Antworten mit Zitat

1.wie ist das, wenn man als Ausländer, wegen Krankheit aus dem Betrieb ausscheidet und eine befristete Aufenthaltserlaubnis (Green Card) hat jedoch schon 7 Jahre in Deutschland lebt, wird man dann abgeschoben? Steht einem nach 4 Jahre Arbeit als Softwareentwickler eine Abfindung zu? Wenn ja, wie hoch?

2. wie ist das, falls ein Ausländer mit der "Green Card" sich als jemand anderes als wie ein Softwareentwickler bewirbt? ist das erlaubt in einer anderen Branche zu arbeiten?

3. wenn in einer Deutsch-ausländischen Ehe beide arbeitslos sind, kann der Ausländer abgeschoben werden?
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Heinz-Peter Nobert
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1197
Wohnort: Saarlouis

BeitragVerfasst am: 22.09.04, 14:49    Titel: Re: ??? Antworten mit Zitat

Hallo,

nach fünf Jahren Aufenthaltserlaubnis besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Erteilung einer unbefristeten AE.

Ob eine Abfindung zu zahlen ist, ist eine arbeitsrechtliche Frage. Eine Abfindung folgt nicht allein aus der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, sondern ist entweder Inhalt einer Vereinbarung im Rahmen einer einvernehmlichen Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses oder im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses vor dem Arbeitsgericht.

Eine Arbeit in einer anderen Branche hängt zunächst davon ab, ob und welche aufenthaltsrechtlichen Auflagen erteilt wurden und ob eine Arbeitsgenehmigung erteilt wird. Sofern eine unbefristete AE erteilt wird, ist allerdings keine Arbeitsgenehmigung mehr notwendig und eine andere Arbeit kann ausgeübt werden.

Wenn ein Ehegatte Deutscher ist besteht ein Anspruch auf die Erteilung und Verlängerung der AE, so daß eine Abschiebung rechtlich nicht zulässig ist.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
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