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Dauerhafte Ruhestörung

 
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Zois
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.12.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 05.12.06, 20:42    Titel: Dauerhafte Ruhestörung Antworten mit Zitat

Nehmen wir mal folgendes an:

Familie A wohnt in einem dorf großer garten ruhige lage usw. Dann verstirbt der Nachbar und eine Familie B die hobbymäßig eine hundezucht betreibt und zz 13 hunde hält, zieht ein..Die familie A bittet z.B. die Familie B Bitte nicht Sonntags morgens um 7.30 die hunde in den garten zu lassen familie B hält sich nicht daran. Trotz mehreren gesprächsversuchen von seiten der Familie A keine Reaktion der Familie B. Familie A fühlt sich durch den ständigen Hundelärm Extrem gestört. Ist langandauernder Hundelärm eine Ordnungswiedrigkeit? (langanduernd=ca.6-7h pro tag)
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KurzDa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 05.12.06, 21:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Zois,


Zitat:
Ist langandauernder Hundelärm eine Ordnungswiedrigkeit? (langanduernd=ca.6-7h pro tag)


Bei nur einem Hund, generell nicht, wenn nicht ein Dauerzustand erreicht wird.

Da es aber in Ihrem Beispielfall um eine private Hundezucht geht, ja. Andauerndes Hundegebell ist in diesem Fall eine Lärmbelästigung, die unter § 117 OWiG fällt.

Richterlich wurde entschieden, dass der Hundehalter dafür Sorge zu tragen hat, dass seine Schützlinge nicht zu Unzeiten bellen (Mittagsruhe, Nachtruhe).

Sollte Familie A Eigentümer des Hauses sein, so könnte Ihnen weiterhin ein zivilrechtlicher Anspruch gegen B gemäß §§ 906 i.V.m. 1004 BGB zustehen. A könnte demgemäß gegen B auf Unterlassung klagen. Sollte A Mieter sein, so kann der Vermieter der A zum Handeln aufgefordert werden. Reagiert dieser nicht, so könnte A ev. die Miete mindern.

Allerdings muss A die Lärmbelästigung in jedem Fall beweisen, d.h. ein Lärmprotokoll ist zu erstellen. Mit diesem Protokoll wird der Weg zum Anwalt wohl das Vernünftigste sein.

Grüße
KurzDa
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