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baugenehmigung kamin?

 
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mpeg
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.05.2006
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 16.11.06, 09:04    Titel: baugenehmigung kamin? Antworten mit Zitat

angenommen man will einen edelstahlkamin an der aussenwand hochziehen fuer eine pelletsheizung im keller. brauch man dafuer eine baugenehmigung? (in hessen)
der nette herr in schwarz sagt ja, diverse foren sagen unterschiedliches.
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 16.11.06, 09:57    Titel: Antworten mit Zitat

Der nette Herr in Schwarz hat ihnen die richtige Antwort gegeben.

Alle Veränderungen die im äußeren Erscheinungsbild des Hauses zu erkennen ist, sind genehmigungspflichtig.
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RechtsamWald
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 14.10.2005
Beiträge: 4711

BeitragVerfasst am: 16.11.06, 09:58    Titel: Antworten mit Zitat

Der nette Herr in Schwarz hat eben viel macht und sollte es auch wissen was zu machen ist.
Schornsteine, Brennstellen werden dann vom netten Schwarzen Mann abgenommen und dieser meldet es dann dem Bauamt.
Ein Anruf beim Bauamt und die Sache wäre geklärt.
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Uli
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Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 16.11.06, 10:20    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kenne ja aus Bayern die Genehmigungspflicht dieser Vorhaben. Allerdings hab ich gerade mal schnell nach der Hessischen Bauordnung gegoogelt, und siehe da - zu genehmigungsfreien Vorhaben gehört u.a.:
Zitat:
3.3 Abgasanlagen für den ausschließlichen Anschluss von Regelfeuerstätten bis 350 kW Gesamtnennwärmeleistung, unter den Vorbehalten des Abschnitts V Nr. 4 und 5,

Ach ja, die Vorbehalte...
Zitat:
4. Beteiligung von Sachverständigen für Energieerzeugungsanlagen

Anlagen dürfen erst dauerhaft in Betrieb genommen werden, wenn die sichere Benutzbarkeit sowie die ordnungsgemäße Abführung der Abgase durch eine nach § 59 Abs. 6 berechtigte Person festgestellt und der Bauherrschaft bescheinigt ist. § 65 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 gilt entsprechend.

5. Beauftragung von Fachfirmen

Die Bauherrschaft hat eine branchenspezifische Fachfirma mit der Ausführung des Vorhabens zu beauftragen.


Link zur HBO: http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetze/361_Baurecht/361-108-HBO/HBO.htm

Gruß
Uli
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ktown
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 16.11.06, 11:26    Titel: Antworten mit Zitat

Diese Befreiung glit aber m.M.n. nur für Abgasanlagen im Gebäude. Da es aber ein Edelstahlkamin an der Außenfassade sein soll, greift §54.
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