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Herr und Frau A wollen ein frei stehendes Einfamilienhaus in Schleswig-Holstein erwerben. Nach dem man sich mit dem Verkäufer über den Kaufpreis geeinigt hat, wurde um die Übergabe der relevanten Unterlagen für die Vorlage bei der finanzierenden Bank gebeten.
Ein Grundbuchauszug, Flurkarte, Grundrisszeichnung mit Wohn /Nutzfläche und Berechnung des umbauten Raumes wurden Familie A. überreicht.
Auf Nachfrage wurde Familie A mitgeteilt, dass eine Wärmebedarfberechnung und eine Baubeschreibung nicht vorliegen, da u. a. der Rohbau in Eigenleistung erbracht wurde. Der Architekt ist ebenfalls nicht mehr erreichbar, da ausgewandert.
Fragen:
Ist bei der Einreichung eines Bauantrages bei der zuständigen Behörde eine Baubeschreibung erforderlich? Kann diese später vom Käufer der Immobilie eingesehen werden?
Ist es möglich, mit Behördenbeteiligung/ Kenntnis ein Haus ohne Dokumentation der verwendeten Baustoffe, der Bauausführung etc. zu erstellen?
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