Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 03.12.04, 15:41 Titel: Inhalt uns Auslegung des Wegerechte
Hallo,
wir haben ein Grundstück, auf welchem wir notariell beurkundetes Geh-, Fahr -und Leitungsrecht für den hinter uns liegenden Nachbar gewähren. Nun will unser Nachbar eine Arztpraxis einrichten. Ist die Nutzung des Weges durch die Patienten ebenfalls durch das bereits gewährte Wegerecht eingeschlossen?
Inahlt und Umfang eines Wegerechts ergeben sich aus der Grundbucheintragung nebst der dort in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung. Ist die Grunddienstbarkeit dort nicht ausreichend konkretisiert worden, fangen Richter an die Eintragung anhand der §§ 1018 ff. BGB auszulegen.
Was dabei alles herauskommt, können sie in allen BGB kommentaren nachlesen
reden Sie mal mit dem Bauamt, denn so einfach kann man kaum aus einem Wohnhaus eine Gewerbeeinheit machen. Das Wegerecht eine Wohnhaus gilt nicht für eine Gewerbeanwesen. Das ist eine Erweiterung die Sie nicht hinnehmen müssen.
Wenn das jedoch ein Gewerbeanwesen ist haben Sie Pech
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.