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Verfasst am: 12.11.06, 16:45 Titel: Zufahrt zum Grundstück (Bauland)
Hallo!
Vor dem Grundstück (Bauland, mit genehmigtem Bauantrag) geht ein Graben entlang. Der Graben gehört nicht zum Grundstück, sondern der Gemeinde. Jetzt werden 2 Zufahrten benötigt, diese wurden seitens der Gemeinde (Rheinland-Pfalz) genehmigt, jedoch auf eigene Kosten. Dem Nachbar wurde vor 2 Jahren die Zufahrt seitens der Gemeinde gemacht und bezahlt. Weiß da jemand etwas genaueres?
Zufahrten werden üblich vom Eigentümer beim Tiefbauamt beantragt und auch im Voraus bezahlt. _________________ Sie sind hier im Forum Deutsches Recht.
Es gibt grundsätzlich zwei Standpunkte - meinen und den falschen. (D. B.)
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die Dummheit. (A. E.)
Vom Kellerbauer oder Tiefbauer mitmachen lassen. Zufahrt macht normalerweise entweder der Verkäufer des Grundstücks (um´s schneller verkaufen zu können) oder der Käufer auf eigene Kosten.
Warum wurde dem Nachbarn die Zufahrt gemacht? Wurde der Graben evtl. später gegraben? Oder hat die Gemeinde dem Nachbarn das Grundstück verkauft? _________________ Wer nach seinen Rechten fragt sollte auch nach seinen Pflichten fragen. Alle Kommentare geben nur meine persönliche Meinung wieder.
Bauen auf fremden Grundstück geht nicht!
Zufahrten macht das Tiefbauamt auf Antrag. Bezahlen tut es der Grundstückseigentümer, im Voraus. _________________ Sie sind hier im Forum Deutsches Recht.
Es gibt grundsätzlich zwei Standpunkte - meinen und den falschen. (D. B.)
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die Dummheit. (A. E.)
Uups, ja den Zusatz "gehört nicht zum Grundstück" hatte ich überlesen.
Danke für die Korrektur @RechtsamWald
Aber die Gemeinde hat dem Bau auf eigene Kosten zugestimmt. Da ich hier nichts anderes lese gehe ich davon aus, dass die ausführende Firma (oder das Tiefbauamt) nicht zwingend vorgeschrieben wurden. Warum muß ich dann Ihrer Meinung nach die Arbeit durch das Tiefbauamt ausführen lassen, welches u.U. genau meinen Tiefbauer als Subunternehmer beauftragt? Ich hafte doch in jedem Fall als Bauherr für die fachgerechte Ausführung, selbst wenn die Arbeiten durch das Tiefbauamt ausgeführt werden. Im übrigen obliegt mir damit doch auch die Verkehrssicherungspflicht.
Meiner Meinung nach wäre es nur anders, wenn die Gemeinde für die Arbeiten am eigenen Grundstück selbst das Tiefbauamt beauftragt und Kostenerstattung dafür verlangt. Denn dann bin ich nicht der Auftraggeber und damit nicht in der Haftung und dann würde ich mich Ihrer Meinung auch anschließen. Aber wie gesagt, das ist meine Meinung (wer räumt denn in diesem Fall im Winter den Schnee auf dem öffentlichen Grundstück?).
Anzumerken ist noch folgendes:
Wobei es unter Umständen auch die billigste Möglichkeit sein kann die Arbeiten vom Tiefbauamt ausführen zu lassen, da die entsprechende Rahmenverträge mit den Bauunternehmen vor Ort haben. Aber das wäre natürlich zu prüfen.
P.S.: Wenn da ein Graben ist - ist da auch Wasser drin? Dann bitte dran denken, dass der Graben bei starken Regenfällen überlaufen kann und aufpassen, daß das Wasser nicht in den Keller läuft. Das aber nur als Tipp am Rande. _________________ Wer nach seinen Rechten fragt sollte auch nach seinen Pflichten fragen. Alle Kommentare geben nur meine persönliche Meinung wieder.
Es wird ein Antrag auf Überfahrung eines Bürgersteiges oder eines Grabens, der öffentlichem Grund ist, gestellt. Dieser wird dann genehmigt.
Die Behörde kann dann selbst, was in den meisten Fällen gemacht wird, den Auftrag an einen Werkunternehmer geben. Es kann auch delegiert werden an den Eigentümer, was ungewöhnlich ist (meine Erfahrung). _________________ Sie sind hier im Forum Deutsches Recht.
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