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Verfasst am: 16.11.06, 12:16 Titel: Schadensersatz wg. nicht funktionierendem Telefon?
Hallo!
Angenommen eine Computerfirma richtet ein Fitnessstudio mit Hardware (darunter Telefonanschluss) und Software ein und an den ersten 3 Tagen nach Studioeröffnung funktioniert das Telefon nicht. D.h. es kommen keine Anrufe rein.
Weiter angenommen der Fehler läge bei der Computerfirma. In wie weit könnte das Fitnessstudio Schadensersatzansprüche geltend machen wenn damit argumentiert wird das einige tausend Euros in Werbung investiert worden sind und dann keiner anrufen kann?
Berücksichtigen müsste man aber auch das die wenigsten Leute am Telefon Verträge abschliessen. Somit ist doch der Streitwert sehr schwer zu betiteln.
Wie hoch könnte dieser Streitwert aussehen und in wie weit wäre dieser durchsetzbar?
an den ersten 3 Tagen nach Studioeröffnung funktioniert das Telefon nicht
Wenn man das drei Tage nicht merkt ist man selber Schuld. Hätte man das am ersten Tage gemerkt und die Firma angerufen hätten die den Schaden in zwei Stunden erledigt.
Also da ist der Ausfall um den es geht.
Wenn die Werbung nun lautet "Rufen Sie Dienstag und Mittwoch an, es gibt Rabatt". Dann würde ich sagen Sie zahlen die Anzeigenkosten.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
- der Beitrag ist im Forum "Gesellschafts- u. Handelsrecht" meiner Meinung nach falsch platziert (ein Post im "Verbraucherrecht" könnte die Frequenz der Antworten erhöhen... )
- ist unstrittig, wer verantwortlich ist ?
- wie stellt sich die Computerfirma bisher auf ?
Gruß
Rohan _________________ "Wenn wir hier schon nicht gewinnen, dann zertreten wir denen wenigstens den Rasen !"
(Rolf Rüssmann; kurz vor dem Anpfiff bei einem übermächtigen Gegner ...)
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