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Haftung in einer GbR

 
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browny
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.07.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 21.11.06, 12:21    Titel: Haftung in einer GbR Antworten mit Zitat

In einer GbR, ohne GbR Vertrag zwischen den beiden Gesellschaftern A und B, hat ein Gesellschafter A ein Geschäft in den Sand gesetzt das Gesellschafter B auch kannte, aus dem ein Schaden von X entstanden ist. Der Betrag X kann nur durch einen Kredit finanziert werden. Bedingt durch diesen Vorfall ist die GbR durch den Gesellschafter B aufgelöst worden.

Meine Frage: Haften beide Gesellschafter A und B für diesen Vorgang?

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schmunzelhase
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2006
Beiträge: 74

BeitragVerfasst am: 21.11.06, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
In einer GbR, ohne GbR Vertrag zwischen den beiden Gesellschaftern A und B,

Eine GbR ohne GbR-Vertrag gibt es nicht. Sie meinen wohlmöglich, daß eine Vertragsurkunde, also ein schriftlicher Vertrag, nicht existiert. Wohl aber kann eine GbR auch durch eine mündliche Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern entstanden sein.

Zitat:
Meine Frage: Haften beide Gesellschafter A und B für diesen Vorgang?


Ja. Sowohl A als auch B.

B hatte Kenntnis von dem Geschäft. Er hätte hiergegen Widerspruch einlegen müssen, wenn er gegen dessen Durchführung gewesen wäre. Hätte A das Geschäft trotz des Widerspruchs dennoch durchgeführt, hätte er seine Geschäftsführungsbefugnis überschritten. A wäre der GbR dann (im Innenverhältnis) wegen des der GbR entstandenen Schadens schadensersatzpflichtig. Nur durch einen Widerspruch hätte sich B im Ergebnis schützen können.

Im Außenverhältnis ist das Geschäft wirksam, denn dem Geschäftspartner kann im Zweifel nicht zugemutet werden, bei Geschäftsabschluß die Vertretungsbefugnis von A für die GbR zu verifizieren.
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