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Händler streitet eigenverschuldeten Fehler ab

 
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Flo20
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.11.2006
Beiträge: 1
Wohnort: Landkreis München

BeitragVerfasst am: 21.11.06, 17:52    Titel: Händler streitet eigenverschuldeten Fehler ab Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich wende mich an euch, weil ich einfach nicht mehr weiß was ich tun kann. Hier mein Problem:

Vor etwa 3 Wochen habe ich einen Pc in Einzelteilen bei der XY GmbH erworben. Da mein Pc jedoch nicht einwandfrei funktioniert hat, brachte ich diesen zum Geschäft XY. Es handelte sich laut XY um ein defektes Mainboard, worauf ich ohne Probleme mein Geld für dieses Mainboard zurückbekommen habe, -->um mir ein Stockwerk tiefer einen Ersatz zu kaufen. (1ter Versuch der Nachbesserung). Doch auch mit diesem Mainboard trat der Fehler wieder auf, so dass mir gesagt wurde, der Pc müsse für knapp eine Woche in der Technik verbleiben, um einen Langzeittest durchzuführen.
Termingerecht bekam ich eine SMS: -.... Ihr Pc ist abholbereit..., worauf ich in das Geschäft fuhr um eben den Pc zu holen. (2ter Versuch der Nachbesserung). Es sollte wie beim ersten Austausch erfolgen: --> Geld zurück und neues Mainboard kaufen. Allerdings fällt dann dem Verkäufer auf, dass die Seriennummer auf dem Mainboard, nicht mit der der Verpackung übereinstimmt. Ich habe also definitiv ein Gerät inkl. Verpackung erworben, dessen Seriennummern nicht übereinstimmen! XY hat mit der Lieferfirma GIGABYTE Rücksprache gehalten und erfahren, dass die Seriennummer auf dem Karton, somit auch auf meiner Rechnung, -an das Geschäft XY ging, die Seriennummer auf meinem Mainboard ging allerdings an ein anderes Geschäft!
Nun wird mir vorgeworfen, dass ich ein fremdes Mainboard unter den Voraussetzungen der Gewährleistung bei Geschäft XY tauschen möchte! Das Geschäft XY meinte zwar, dass sie das Gerät bei der Firma GIGABYTE einschicken können, dies aber 6-8 Wochen dauern wird. Dies ist mir als Kunde entschieden zu lang und nachdem das Geschäft XY bereits zwei Versuche der Nachbesserung hatte, sich praktisch schon im dritten befindet, kann ich doch einen ausnahmslosen Austausch verlangen, oder?
Desweiteren möchte ich wissen, ob nun ich beweisen muss, dass die Seriennummern des Mainboards (+Verpackung) bereits bei Kauf vertauscht waren oder nicht! Meiner Meinung nach, ist es einem Kunden nicht zumutbar, die Seriennummern sämtlicher Geräte mit denen auf der Verpackung abzugleichen, um eventuelle Fehler rechtzeitig zu bemerken! Der Kunde hat doch Anspruch auf einwandfreie Ware!
Des Weiteren ist eventuell noch interessant, dass der Fehler mit den Seriennummern erst bei der eigentlichen "Abholung" aufgefallen ist und nicht vorher! So hätte doch theoretisch ebenfalls die Firma XY mein Mainboard austauschen können! Wie sieht es mit der Beweislage aus? Wer muss was, wem beweisen?
Am liebsten würd ich mir ja gleich ein neues Mainboard kaufen, als Zivi hat man jedoch nicht immer 200 Euro zur Verfügung. Ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann!
Für alle Tipps, Informationen und Ratschläge möchte ich mich recht herzlich bedanken,

gruß Florian Fassio.
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asphaltsurfer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 2023
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 21.11.06, 17:59    Titel: Antworten mit Zitat

Wirf zunächst mal einen Blick in die Forenregeln und editier´Deinen Beitrag entsprechend. Sonst kriechsdu keine Antworten hier, vastehste? Smilie
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