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Verfasst am: 24.11.04, 15:36 Titel: Zwang zur Angabe von persönlichen Daten (ALG II/ Stiefvater)
Hallo!
Ichhabe diesen Beitrag schon in der Abteilung "Familienrecht" stehen, aber ich dachte, dass er auch sehr gut hier hin passt.
Ich habe zwei Kinder aus erster Ehe und da ich seit einer Woche arbeitslos bin, bekomme ich Arbeitslosengeld, welches aber nicht ausreicht, um davon meine Kinder mit zu unterhalten. Also soll ich nun nächste Woche einen Antrag auf Arbeitslosengeld II abgeben. Mein "neuer" Mann, der nicht der Vater meiner beiden Kinder (4 und 11) ist, arbeitet und verdient durchschnittlich viel/wenig Geld. Da er mir gegenüber unterhaltspflichtig ist, bekomme ich eh kein Arbeitslosengeld II, was ja auch durchaus ok ist. Unterhalt vom Vater der Kinder bekomme ich nicht.
Nun zählen wir nach §7 SGB II alle als Bedarfsgenmeinschaft. Das bedeutet, dass Angaben über Einkommen, Vermögen etc. von ALLEN gemacht werden müssen. Mein jetziger Mann weigert sich aber, sein Einkommen für die Kinder einzusetzen, da er nicht unterhaltsverpflichtet ist. Zumindest nicht nach dem BGB, soweit ich weiß. Nach §9 SGB II ist für die Kinder auch nur das Einkommen der Eltern oder des Elternteils einzusetzen, vom Stiefelternteil steht da nichts. Es gibt aber wohl eine Anordnung der BA, wo wiederum steht, dass das Einkommen des Stiefelternteils eben doch im vollem Umfang zum Einkommen der Kinder angerechnet werden soll.
Meine Fragen sind nun
1. Welches der Gesetze/Richtlinien/Anordnungen ist denn nun vorrangig?
2. Wenn mein Mann sich weigert, seine Stiefkinder zu unterhalten, kann ich ihn nicht auf Unterhalt verklagen (könnte ich schon, würde aber ja nichts bringen). Sollen meine Kinder dann hungern? (Wir haben eine getrennte Haushaltsführung, also würde mir und den Kindern das Geld wirklich fehlen da ich z.B. für die Kinder das Mittagessen in Kits/Schule nicht mehr zahlen könnte etc.!).
3. Ich bin verpflichtet, diesen Antrag auszufüllen. Dies habe ich gewissenhaft gemacht und auch alle Unterlagen so weit schon raus gesucht. Allerdings nur von mir und meinen Kindern. Auf die Unterlagen meines Mannes kann ich doch nicht einfach entgegen seinen Willen zugreifen? Darf ich Daten von ihm einfach weitergeben? Mache ich mich damit nicht strafbar? Wir haben getrennte Konten, ich habe keinerlei Zugriff auf sein Konto. Die Einkommensbescheinigung müsste ich auch heimlich von seinem Arbeitgeber ausfüllen lassen, was ist, wenn der Arbeitgeber mir die ausgefüllt nicht zurück schickt, sondern sie meinem Mann gibt? Das kann ich schon allein wegen des häuslichen Friedens nicht tun!
4. Wenn ich diesen Antrag nun nicht volständig abgebe (n kann), dann kann der Antrag doch nicht wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt werden? Meine Kinder können doch nichts dafür, dass ihr Stiefvater seine Angaben nicht machen will!
Damit nicht der Eindruck entsteht, dass mein Mann ein Ungeheuer ist, sollte ich noch erwähnen, dass er sich durchaus sehr gut um die Kinder kümmert (was die Betreuung betrifft) und sie ein gutes Verhältnis zueinander haben. Jedoch hat mein Mann ein extrem schlechtes Verhältnis zu meinem Ex, da dieser ihm schon des öfteren gedroht hat, ihn umzubringen oder seine Mutter zu vergewaltigen etc, (weswegen mein Mann meinen Ex natürlich auch angezeigt hat). Er sieht nicht ein, dass der Vater der Kinder nicht für seine Kinder aufkommt (er kümmert sich auch sonst nicht, die Kinder bekommen nicht einmal eine Geburtstagskarte von ihm), aber er muss. Wogegen z.B. ein Opa (der nach dem BGB ja unterhaltspflichtig wäre und auch in gerader Linie mit den Kindern verwandt ist), dies ablehnen kann und dann auch nicht zahlen muss.
Ich glaube über sowas hat sich noch kein Hartz-IV-Bearbeiter Gedanken machen können. Leider ist mir die Lage in genannter Situation nicht ohne weiteres geläufig.
Würde aber erst mal den Antrag soweit wie geht ausgefüllt abgeben und dem Bearbeiter die Situation erklären. Normalerweise müssten die zur Bearbeitung fehlenden Angaben erst mal nachgefordert werden (Bei Hartz auch?).
Ich werde mich in der nächsten Zeit mal schlau machen.
Bis dann
Der Stiefvater ist nicht verpflichtet für die Kinder seiner Frau aufzukommen, dafür aber der Ex! Der muss zu Unterhaltszahlungen verpflichtet werden, notfalls verklagt werden! Die Frau muss sich dazu noch beim Jugendamt melden und bei Zahlungsweigerung des Ex UVG beantragen! - eventuell dadurch Bedarfsdeckung der Kinder.
(§33 SGB II, §§1601 ff BGB)
Was aber auf alle Fälle wichtig ist für ihren Antrag sind seine Einkommens- und Vermögensangaben und Nachweise, denn für seine Frau ist er auf jeden Fall Unterhaltsverpflichtet! Wenn er sich weigert, kann sie den Antrag vergessen!
Wenn er das gemacht hat und sein übersteigendes EK auf die Kinder angerechnet wird, muss er Widerspruch einlegen!
Ich als die Ehefrau möchte gar kein Arbeitslosengeld II beantragen, es geht nur um den Antrag meiner Kinder.
Unterhaltsvorschuss bekomme ich seit meiner erneuten Eheschließung nicht mehr, den bekommen nur Alleinerziehende, bzw. nicht Verheiratete.
Ich habe beim Jugendamt eine Beistandschaft, wo versucht wird, an den Unterhalt des Vaters der Kinder zu kommen, aber leider bisher ohne jeglichen Erfolg.
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