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Verfasst am: 18.11.06, 21:11 Titel: Links auf andere Webseiten erlaubt?
Hallo,
habe da einen Freund der hat von einem Freund erzählt, der eine eigene Webseite hat.
Also dieser Betreiber der WEbseite will eine Art Linksammlung zu verschiedenen Themen auf seiner WEbseite veröffentlichen. Entscheidend ist nun, dass er alle möglichen Beiträge, die bereits von anderen Verfassern auf anderen Internetseiten erbracht wurden mit Links auf diese Seiten beschreiben möchte.
Also z.B. Über die Quantenphysik im Sonnensystem gibts hinsichtlich der Krümmung des Raumes auf der Seite.....HalloichbinderPhysikchief.de /Quanten/Krümmung.de.....
...einen bemerkenswerten Artikel dazu.
So in der Art will er es auf seiner Seite darstellen.
Jetzt folgende Frage: Darf er dass , auch ohne Einwilligung der Seitenbetreiber , ist ja schließlich Werbung für die anderen?
- Muß er erst fragen , braucht er das schriftlich als GEnehmigung?
- Er will nicht ca.300 Betreiber erst per Maiil fragen müssen, daher hätt er gern einen Rat.
Seine Seite ist absolut serilös und er will auch nur positives über die Artikel auf anderen Seiten schreiben..
Wäre schön, wenn einer dazu etwas wüßte.
Vielen Dank im Namen des unbekannten Freundes des Freundes .
Die meisten Seitenbetreiber "mögen" keine Deep-Links (also direkt auf Unterseiten), also bitte möglichst nur Links auf die Hauptseite setzen (www.irgendwas.de)...
Verfasst am: 20.11.06, 12:24 Titel: Re: Links auf andere Webseiten erlaubt?
Hallowach hat folgendes geschrieben::
Jetzt folgende Frage: Darf er dass , auch ohne Einwilligung der Seitenbetreiber,
Der Seitenbetreiber kann das "Linksetzen" auf von ihm betriebene Internet-Seiten nicht von seiner Zustimmung abhängig machen (d.h. genehmigungsloses Linksetzen verbieten.)
Der Seitenbetreiber könnte gegen wettbewerbsrechtlich "unlauteres" Linksetzen vorgehen, sofern dies zu Wettbewerbszwecken erfolgt.
Der Seitenbetreiber könnte gegen (privates oder geschäftliches) Linksetzen vorgehen, wodurch seine Rechte rechtswidrig verletzt würden.
Zitat:
ist ja schließlich Werbung für die anderen?
Falls ein Linksetzen (asunahmsweise) zustimmungsbedürftig wäre, so würde dieses Argument eine erforderliche Genehmigung nicht ersetzen können.
Und eine denkbare rechtswidrige Verletzung der Rechte des "Verlinkten" Seitenbetreibers könnte mit diesem Argument ebenfalls nicht gerechtfertigt werden.
Zitat:
- Muß er erst fragen , braucht er das schriftlich als GEnehmigung?
Nein.
Zitat:
Seine Seite ist absolut serilös und er will auch nur positives über die Artikel auf anderen Seiten schreiben..
Auch dies würde bei einem ausnahmsweise zustimmungsbedürftigen Linksetzen keine Genehmigung ersetzen können, und für den (seltenen) Fall einer rechtswidrigen Rechteverletzung des "Verlinkten" keine Rechtfertigung darstellen können.
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