Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Person A und Person B haben je ein Gewerbe angemeldet und betreiben gemeinsam eine Einzelunternehmung unter ein und demselben Namen.
Wie muss dann die Umsatzsteuervoranmeldung für beide Personen A und B erfolgen?
Dürfen die Rechnungen gesplittet werden, daß etwas 50% auf Person A und 50% auf Person B gesplittet wird. Oder muss alles über eine Person abgerechnet werden.
Wenn man gemeinsam ein Gewerbe betreibt, dann liegt hier eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts vor.
Eine Rechnungssplittung ist nicht möglich, den Vorsteuerabzug kann der geltend machen, der als Leistungsempfänger benannt ist.
Hier müsste man die Grundlagen des Steuerrechts erklären, was den Rahmen des Forums sprengen würde.
Es war ja nur ne Frage zur Vorbeugung ^^
aber weils so schön war schick ich gleich die nächste Hinterher:
Wie lange kann man noch rückwirkend einen Umsatzsteuervoranmeldung korrigieren.
Firma A wurde vom Finanzamt darauf hingewiesen, daß in manchen Monaten anstatt VK anzugeben in der Spalte EK eingetragen wurde. Das müsste korrigiert werden liegt aber fast schon 1 Jahr zurück...
Beim FA ist Fa. A nicht wirklich weiter gekommen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.