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USt-ID Abrechung

 
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blgd
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.11.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 18.11.06, 19:48    Titel: USt-ID Abrechung Antworten mit Zitat

Hallo hätte eine Frage an die Experten hier:

Person A und Person B haben je ein Gewerbe angemeldet und betreiben gemeinsam eine Einzelunternehmung unter ein und demselben Namen.

Wie muss dann die Umsatzsteuervoranmeldung für beide Personen A und B erfolgen?

Dürfen die Rechnungen gesplittet werden, daß etwas 50% auf Person A und 50% auf Person B gesplittet wird. Oder muss alles über eine Person abgerechnet werden.

Wäre dankbar für Eure Antworten
Gruß
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oerdiz
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 1568

BeitragVerfasst am: 18.11.06, 19:53    Titel: Antworten mit Zitat

Um Himmels wissen, gibts denn sowas noch.

Wenn Sie nicht irgendwann im Starkregen stehen wollen, wenden Sie sich an einen Steuerberater.

Ansonsten folgeder Hinweis:
Broschüre

Wenn man gemeinsam ein Gewerbe betreibt, dann liegt hier eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts vor.

Eine Rechnungssplittung ist nicht möglich, den Vorsteuerabzug kann der geltend machen, der als Leistungsempfänger benannt ist.

Hier müsste man die Grundlagen des Steuerrechts erklären, was den Rahmen des Forums sprengen würde.
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blgd
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.11.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 19.11.06, 16:52    Titel: Antworten mit Zitat

oerdiz hat folgendes geschrieben::
Um Himmels wissen, gibts denn sowas noch.

Wenn Sie nicht irgendwann im Starkregen stehen wollen, wenden Sie sich an einen Steuerberater.

Ansonsten folgeder Hinweis:
Broschüre

Wenn man gemeinsam ein Gewerbe betreibt, dann liegt hier eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts vor.

Eine Rechnungssplittung ist nicht möglich, den Vorsteuerabzug kann der geltend machen, der als Leistungsempfänger benannt ist.

Hier müsste man die Grundlagen des Steuerrechts erklären, was den Rahmen des Forums sprengen würde.


Es war ja nur ne Frage zur Vorbeugung ^^
aber weils so schön war schick ich gleich die nächste Hinterher:

Wie lange kann man noch rückwirkend einen Umsatzsteuervoranmeldung korrigieren.
Firma A wurde vom Finanzamt darauf hingewiesen, daß in manchen Monaten anstatt VK anzugeben in der Spalte EK eingetragen wurde. Das müsste korrigiert werden liegt aber fast schon 1 Jahr zurück...
Beim FA ist Fa. A nicht wirklich weiter gekommen.
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