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Außerordentliche Gerichtsbarkeit

 
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Toscham
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.09.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 19.11.06, 15:32    Titel: Außerordentliche Gerichtsbarkeit Antworten mit Zitat

Liebe Mitglieder,
ich bin mir nicht ganz sicher, ob dieses Forum passend ist für meine Frage, aber ich denke es wird sich jemand finden, der meine Frage beantworten kann.
Und zwar geht es darum, dass wir im Politikunterricht gelernt haben, dass man Verwaltungsgericht, Finanzgericht, Arbeitsgericht und Sozialgericht als Außerordentliche Gerichtsbarkeit zusammen fassen kann.
Jedoch war ich bis jetzt der Auffassung, dass die Außerordentliche Gerichtsbarkeit lediglich Verwaltungs- sowie Verfassungsgerichtshof beinhaltet. Und genau das, habe ich nun auch im Internet gelesen.
Deswegen würde ich mich freuen, wenn mir jemand näher bringen könnte, was nun der Fall ist.
mfg
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Gast






BeitragVerfasst am: 19.11.06, 16:00    Titel: Antworten mit Zitat

Rechtshistorisch war die " ordentliche " Gerichtsbarkeit nur die, die durch " richtige " Richter besetzt war, und zwar die Straf- und Zivilgerichtsbarkeit. Alle anderen Rechtszweige, insbesondere die Verwaltungsgerichtsbarkeit, waren zum Teil durch Beamte oder auch Private besetzt, sie gehörten der außerordentlichen Gerichtsbarkeit an. Am historischen Vorbild anknüpfend werden auch heute nur die eigentlichen Straf- und Zivilsachen der " ordentliche " Gerichtsbarkeit zugeschlagen, auch wenn in den übrigen Rechtsbereichen mittlerweile " richtige " Richter mit der Rechtspflege betraut sind...
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Toscham
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.09.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 19.11.06, 17:08    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank, damit wäre meine Frage dann mehr als ausreichend beantwortet. Smilie
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 19.11.06, 18:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Überbleibsel der von Exrichter geschilderten (Rechts-)Lage ist § 13 GVG. Bedeutung hat die Abgrenzung zwischen ordentlicher und außerordentlicher (oder unordentlicher? Auf den Arm nehmen ) Gerichtsbarkeit heute meines Wissens nicht mehr.
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