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Guten Tag,
nachdem ich meine Frage bereits im Forum Vereinsrecht gestellt habe und dort den Tip bekam sie nochmal in diesem Forum zu stellen werde ich das jetzt tun.
Mal angenommen ein Verein hat eine Familienhebamme angestellt und diese wird von dem Verein natürlich auch bezahlt wie verhält sich das mit der Steuer? Ich muss wahrscheinlich kurz erklären was eine Familienhebamme ist: Eine Familienhebamme leistet nicht nur normale Hebammentätigkeiten sondern erfüllt noch weitere Aufgaben die nicht von der Krankenkasse bezahlt werden.
Da entsteht jetzt auch die Problematik wenn der Verein also ein komplettes Gehalt zahlen würde wie sieht das denn mit der Steuer aus, da sich der Verein ja einen Teil von der Krankenkasse wieder holen könnte.
Ich hoffe mein Problem ist deutlich geworden und es kann mir jemand dabei helfen.
MfG Christian
offenbar ging es um die Lohnsteuer auf das Gehalt der Hebamme.
Das Gehalt wird nicht anders besteuert als jedes andere "normale" Gehalt auch. Ob der Verein einen Teil von der Krankenkasse zurückbekommt, ist unerheblich.
MfG
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
Guten Tag,
erst mal Danke für die Antwort, doch leider habe ich die Frage etwas verkehrt ausgedrückt. Die Sache mit der Lohnsteuer war eigentlich klar, die eigentliche Frage die mir bis eben auch noch nicht so richtig bewußt war lautet : Wie müsste der Verein die "Einnahmen " von der Krankenkasse versteuern. Also wie müssten die Leistungen die die Kasse trägt versteuert werden. Des weiteren ist dann noch interessant, ob die Gemeinnützigkeit des Vereins dadurch berührt wird wobei ich diese Frage wohl nochmal im Vereinsrecht stellen müsste. Ich hoffe man kann meine Frage verstehen und es kann mir jemand dabei helfen.
MfG Christian
Sofern die Krankenkasseneinnahmen zum ideellen Zweck des Vereins gehören (siehe Satzung), sind die daraus eventuell entstehenden Gewinne körperschaftsteuerfrei. Sollten sie nicht dazugehören, fallen auf die Gewinne 25% Körperschaftsteuer sowie darauf 5,5% Solidaritätszuschlag an.
MfG
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
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