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Verfasst am: 19.11.06, 23:19 Titel: Vorfälligkeitsentschädigung bei "Kredit"tilgung?
Kunde hat bei Bank A noch 1.428,08 Euro (incl. Zinsen) zu zahlen. Dafür gibt es einen exakten Zahlungsplan mit 50 Euro monatlich und einer Restrate von 28,08 Euro bis 2009.
Kunde geht zur Bank B und Bank B möchte diese 1.428,08 (incl. Zinsen) Euro übernehmen, also bei Bank A die Resstsumme in Höhe von 1.428,08 Euro tilgen.
Um sich zu vergewissern, ob tatsächlich 1.428,08 (incl. Zinsen) Euro offen sind, telefoniert Bank B mit Bank A.
Kunde bekommt von Bank B die Bestätigung der Restsumme in Höhe der 1.428,08 (incl. Zinsen) Euro und erklärt sich mit der Tilgung gegenüber Bank A einverstanden.
Kunde bekommt einen Brief von Bank A und diese möchte vom Kunden jetzt zzgl. der geforderten 1.428,08 Euro bis zum 21.11.06 noch weitere 265,05 Euro.
Kunde telefoniert mit Bank A unf fragt, warum
Bank A sagt, der Kredit wurde fristlos gekündigt und es wären somit 2,5% Vorfälligkeitsentschädigung fällig.
Bei fristgemäßer Kündigung (3 Monate), so meint Bank A, wären die 265,05 Euro nicht fällig gewesen.
Kunde schreibt also an Bank B und schildert den Sachverhalt, da er sich damit nicht einverstanden erklärt: Bei ehemaliger Vertragskonditionen mit Bank A wäre er schliesslich günstiger gestellt und er ist nicht willens, die 265,05 Euro der Bank A gutzubringen.
Kunde schreibt auch fristgemäß an Bank A und bittet um Widerruf der eingezahlten 1.428,08 Euro (incl. Zinsen) und um Beibehaltung des ursprüngliches Vertrages bis 2009.
Kunde hat von beiden Banken - seit 13.11.06 - keinen Bescheid.
Was erwartet den Kunden?
Muß Bank B gegenüber seinen Kunden nicht auf die Vertragsbedingungen von Bank A hinweisen?
Hat der Kunde das Recht, die 1.428,08 Euro von Bank B zurückzufordern und auf seine alten Vertragskonditionen zu bestehen?
Warum sehen die Banken eine Einzahlung als "Tilgung" an und führen geführten Vertrag nicht bis zum Zahlungsplanende - Raten entsprechend angepasst - weiter?
Es ist doch für die Bank erheblich wirtschaftlicher, ob sie Ihre 1.428,08 Euro erst im Jahre 2009 wiederbekommen, oder schon jetzt.
Und der Kunde versteht das schon gar nicht mit der Vorfälligkeitsentschädigung.
Er zahlt den geforderten Betrag an die Bank vorfristig zurück und muß dann noch zusätzlich was draufpacken?
Bank A wartet lt. Zahlungsplan bis 2009 auf 1.428,08 und will bis zum 21.11.06
1.721,21 Euro?
Ist das logisch?
Zuletzt bearbeitet von Gloria5 am 20.11.06, 20:06, insgesamt 2-mal bearbeitet
bei Ratenkrediten schreibt BGB 489 (1) Ziffer 2 ein 3-monatliches Kündigungsrecht des Kunden vor.
Eine sofortige Kündigung muss die Bank daher nicht akzeptieren. Akzeptiert sie eine sofortige Kündigung doch, so kann sie eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) verlangen.
Diese VFE soll den Schaden ausgleichen, den die Bank durch die vorzeitige Kündigung hat. Und hier scheint mir die VFE deutlich überteuert.
Wenn ich einmal einen Nominalzinssatz von 13 % und einen Wiederanlagezinssatz von 3 % unterstelle, komme ich auf einen Zinsschaden von 10 %, also 150 € p.a.. Da dieser Zinsschaden nicht für ein Jahr sondern für für 3 Monate gerechnet wird ist der tatsächliche Zinsschaden ca. 38 €. Hinzu kommt noch ein angemessenes Bearbeitungsentgelt von vieleicht 50 €.
Als erstes würde ich die Bank A also einmal auffordern, die Berechnung dieser 265,05 € aufzuschlüsseln und zu erklären.
Die genannten 2,5 % können sich ja nur auf den Ursprungskreditbetrag beziehen. Wahrscheinlich befindet sich im Kreditvertrag eine Klausel, die ungefähr so lautet "Bei einer Kündigung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist, wird eine Gebühr von 2,5 % des Gesamtdarlehensbetrags vereinbart". Ob eine solche Klausel mit BGB § 305 ff vereinbar ist, möchte ich stark bezweifeln. Eine solche pauschalisierte Schadensersatzforderung, die überhaupt nichts mit dem tatsächlichen Schaden zu tun hat und bei einer Ablösung des schon weitgehend getilgten Kredites zu einem krassen Mißverhältnis führt scheint mir eher den Charakter einer Vertragsstrafe zu haben. Diese widerum ist gemäß BGB § 309 Ziffer 6 unwirksam.
Normalerweise erfolgt die Kreditablösung dahingehend, dass Bank B Bank A schriftlich um die Angabe des Ablösebetrags per festgelegtem Ablösetermin anfragt. Dann kann es keine Mißverständnisse geben.
Wenn man das telefonisch macht kommt es natürlich leicht zu Mißverständnissen. Ob jetzt Bank B die Frage einfach nur unsauber gestellt hat oder Bank A bei der Antwort geschludert hat, ist naturgemäß schwer festzustellen.
Wäre bekannt, wer den Fehler gemacht hat und wäre dies beweisbar, so könnte man einen Schadensersatzanspruch hieraus ableiten.
Erst einmal ein großes Danke für deinen echt löblich - und geistreichen Beitrag.
Dennoch bleibt mir folgendes unklar:
Karsten11 hat folgendes geschrieben::
Diese VFE soll den Schaden ausgleichen, den die Bank durch die vorzeitige Kündigung hat.
Welchen Schaden beklagt denn Bank A?
Bis 2009 (!) wären doch die 1.428,08 Euro (incl. Zinsen) fällig und dann wäre doch der Kredit getilgt. Oder nicht?
vertraglich kann die Bank den vereinbarten Zinssatz geltend machen (in meinem Beispiel 13 %). Wenn der Kredit vorzeitig zurückgezahlt wird, kriegt die Bank diesen Zinssatz nicht mehr, sondern kann das Geld nur zu einem niedrigeren Zinssatz (in meinem Beispiel 3 %) anlegen. Die Differenz ist der Schaden der Bank.
. handelt es sich zufällig um einen Darlehensvertrag mit der " Stadt - Bank " ???
Ja.
Und Karsten noch einmal:
Wenn Kunde an Bank A bis 2009 noch 1.428,08 Euro zurückzahlen muß und Bank B im November 2006 1.400 Euro ablöst, löst Bank B dann nicht auch gleichzeitig den vollen Zinsatz ab?
Sonst müßte der Kunde ja noch Geld zurückbekommen von Bank A.....
Hinzu kommt die VFE von 265,05 Euro.
Kunde kann beim besten Willen keinen Schaden bei Bank A erkennen. Nur bei sich selbst; schliesslich zahlt er ja nun bis November 2006 1.721,21 Euro statt bis 2009 die 1.428,08 Euro an Bank A
in den Zinsen der Bank, die am Anfang im Kreditvertrag ausgewiesen werden, sind die Zinsen der gesamten (geplanten) Kreditlaufzeit enthalten.
Bei einer vorzeitigen Ablösung (egal ob mit 3 Monaten Kündigungsfrist oder sofort), muss die Bank die Zinsen, die sich auf die Zukunft beziehen herausrechnen. Sonst würde der Kunde ja Zinsen auf einen nicht in Anspruch genommenen Kredit zahlen.
Bei einer vorzeitigen Ablösung...muss die Bank die Zinsen, die sich auf die Zukunft beziehen herausrechnen. Sonst würde der Kunde ja Zinsen auf einen nicht in Anspruch genommenen Kredit zahlen.
Ja, klingt einleuchtend.
Aber bei den 1.428,08 Euro wurde doch nichts herausgerechnet.......
das scheint bei der " Stadt-Bank " mit den 2,5 % wohl Praxis zu sein ... ich würde da auch hart dran bleiben und notfalls mal einen Brief an den Vorstand schreiben .. und noch eins zu diesem " Laden " .. wenn man einen Darl. Auszug oder Tilgungsplan haben möchte dann kostet das mal eben weitere 20,00 Euronen ...als weitere Alternative besteht vielleicht auch eine Beschwerde beim Bundesaufsichtsamt wenn keine Berechnung gegeben wird.
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