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Domainnamen-Risiko

 
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Gregor
Gast





BeitragVerfasst am: 22.09.04, 12:05    Titel: Domainnamen-Risiko Antworten mit Zitat

Hallo,

ich wollte mir eine Domain registrieren, über die ich geschäftlich agieren will. Nun lese ich aber überall Horrormeldungen über Abmahnwellen, hohe Kosten, rausklagen, Schadenersatz, etc. pp.

Wie sieht es denn nun aus: Wenn ich eine Domain registriere und vorher beim Markenamt und bei google nichts finde: Wie teuer kann denn dann noch eine Abmahnung werden ?


Vielen Dank !
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Michael A. Schaffrath
Gast





BeitragVerfasst am: 22.09.04, 14:26    Titel: Re: Domainnamen-Risiko Antworten mit Zitat

Gregor hat folgendes geschrieben::
Wenn ich eine Domain registriere und vorher beim Markenamt und bei google nichts finde: Wie teuer kann denn dann noch eine Abmahnung werden ?


Generell gibt es keine Garantie davor, daß man nicht doch gegen irgendein Recht verstößt.
Vielleicht gibt es doch eine IR-Marke oder ein zumindest zum Verwechseln ähnliches Kennzeichen.
Mal als Beispiel, sie könnten natürlich auf die Idee kommen, unter "Ferari" Autos zu verkaufen; da würde es Ihnen auch nicht helfen, wenn Sie zu "Ferari" weder unter Google noch beim DPMA etwas finden.

Als Geschäftsmann kann man sich u.a. dadurch absichern, daß man einen Fachanwalt eine entsprechende Recherche durchführen läßt; dieser haftet dann auch für die Qualität seiner Beratung (kostet aber auch, jedoch im Zweifel weniger als eine Abmahnung).

Die Kosten einer Abmahnung hängen immer am Gegenstandswert. Verletzen Sie ein wenig bekanntes Kennzeichen, liegt dieser meist zwischen 5000 und 25000 EUR.
Bei einem bekannten Kennzeichen und großem Verletzungsumfang (großer Autohändler unter "Ferari") können es auch 500.000 EUR sein.
Daran bemessen sich dann die Gebühren des abmahnenden Anwalts gemäß RVG.
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Axel
Gast





BeitragVerfasst am: 22.09.04, 14:30    Titel: Re: Domainnamen-Risiko Antworten mit Zitat

Gregor hat folgendes geschrieben::
Hallo,

ich wollte mir eine Domain registrieren, über die ich geschäftlich agieren will. Nun lese ich aber überall Horrormeldungen über Abmahnwellen, hohe Kosten, rausklagen, Schadenersatz, etc. pp.

Wie sieht es denn nun aus: Wenn ich eine Domain registriere und vorher beim Markenamt und bei google nichts finde: Wie teuer kann denn dann noch eine Abmahnung werden ?


Vielen Dank !


Hi Gregor!

Wenn du dich schon so ausgiebig erkundigt hast und keinen ähnlichen Firmennamen entdeckt hast, musst du dir eigentlich keine Sorgen machen.
Außerdem kommt es noch dazu dass es eine geschäftliche Domain ist. Ich denke du wirst den NAmen deiner Firma als Domain wählen (oder?). Wenn ja, hast du meines wissens nach ein Recht auf diese Domain und könntest selber gegen Benutzer dieses Domainnamens klagen wenn Sie vergeben sein sollte.

HOffe hab dir geholfen.
Gruß Axel
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Gregor
Gast





BeitragVerfasst am: 22.09.04, 16:22    Titel: Re: Domainnamen-Risiko Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten.

Ich habe eine Firma - aber es kann ja sein, dass andere prioritätsältere Rechte mir gegenüber geltend machen, wenn ich ausserhalb meiner Ortschaft in Erscheinung trete.
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Gast






BeitragVerfasst am: 22.09.04, 20:46    Titel: Re: Domainnamen-Risiko Antworten mit Zitat

Ihre eigenen Recherchen werden Ihnen im "Schadensfall" leider nichts nutzen, weil die Rechtsprechung eine umfassende, professionelle Recherche/Beratung durch einen Rechtsanwalt verlangt, damit sich ein Markenverletzer exkulpieren - d. h. den Vorwurf fahrlässigen Verhaltens entkräften - kann. Nur dann würden Sie nicht auf schadensersatz haften. Selbst dann müssten Sie aber eine Unterlassungserklärung abgeben und Abmahnkosten begleichen, sofern sie (objektiv) das Markenrecht verletzt haben.
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Gregor
Gast





BeitragVerfasst am: 23.09.04, 09:12    Titel: Re: Domainnamen-Risiko Antworten mit Zitat

Oha ! Vielen Dank für diese Information. Wo kann ich das denn nachlesen ? Wenn dem 100prozentig so ist, werde ich zu einem spezialiserten Anwalt gehen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 23.09.04, 12:34    Titel: Re: Domainnamen-Risiko Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Ihre eigenen Recherchen werden Ihnen im "Schadensfall" leider nichts nutzen, weil die Rechtsprechung eine umfassende, professionelle Recherche/Beratung durch einen Rechtsanwalt verlangt, damit sich ein Markenverletzer exkulpieren - d. h. den Vorwurf fahrlässigen Verhaltens entkräften - kann.


Die behauptete Fahrlässigkeit (Außerachtlassung der verkehrsüblichen Sorgfalt) hätte ja der vermeintlich Geschädigte nachzuweisen. Dazu müßte er dann auch aufzeigen, daß es der verkehrsüblichen Sorgfalt entspricht, vor jeder Registrierung einer geschäftlich zu benutzenden Domain eine umfassende Recherche durch einen sachkundigen Fachmann in Auftrag zu geben.

Zitat:
Nur dann würden Sie nicht auf schadensersatz haften.


Erst dann käme eine Schadensersatzpflicht in Betracht.

Zitat:
Selbst dann müssten Sie aber eine Unterlassungserklärung abgeben ....


Zutreffend

Zitat:
.... und Abmahnkosten begleichen, sofern sie (objektiv) das Markenrecht verletzt haben.


Falls zwar nicht die Voraussetzungen für einen markenrechtlichen Schadensersatzanspruch (durch vorsätzliche/fahrlässige Kennzeichenrechtsverletzung kausal verursachte Anwaltsgebühren), dagegen die für einen markenrechtlichen Unterlassungsanspruch ( Gefahr zukünftiger Wiederholungshandlungen ) erfüllt wären, käme ein Anspruch des Markeninhabers auf Ersatz von ihm - durch die Begleichung seiner Anwaltsrechnung - entstandener Kosten nicht in Frage; jedenfalls nicht unter dem Gesichtspunkt einer auftragslosen Fremdgeschäftsbesorgung.

Denn die Vermutung eines Fremgeschäftsbesorgungswillens des Markeninhabers bei der Beanstandung einer (Domainbenutzungs-)Handlung ist dadurch widerlegt, daß die (Beurteilung der) Unrechtmäßigkeit dieser Zeichenbenutzungs-Handlung (und damit des Beanstandens) ausschließlich vom Willen des Markeninhabers abhängt, ihr nicht zustimmen zu wollen.

mbG
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Gast






BeitragVerfasst am: 23.09.04, 12:55    Titel: Re: Domainnamen-Risiko Antworten mit Zitat

Schattenberg/Elfman,

auch wenn Sie nicht mehr unter Ihrem Namen posten, bleiben Ihre Antworten falsch.

Mein Tipp: Nehmen Sie sich einen Kommentar zum Markengesetz (z. B. den von Ingerl) zur Hand und lesen Sie § 14 zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Markeninhabers sorgfältig durch. Dort werden Sie auch einschlägige Rechtsprechungshinweise finden.
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Gregor
Gast





BeitragVerfasst am: 23.09.04, 13:00    Titel: Re: Domainnamen-Risiko Antworten mit Zitat

Mir scheint, die Diskussion tritt nun in die spannende Phase ein:

Zitat:
es der verkehrsüblichen Sorgfalt entspricht, vor jeder Registrierung einer geschäftlich zu benutzenden Domain eine umfassende Recherche durch einen sachkundigen Fachmann in Auftrag zu geben


Tja, ist es denn bei einer gewerblichen Domainanmeldung heute verkehrsüblich, eine umfassende Recherche durch einen sachkundigen Fachmann in Auftrag zu geben ?

1.) Reicht es nicht, wenn ich eine umfassende (wie umfassend das wohl sein mag ?) Recherche nachweisen kann (zB Recherchematerial) ?

2.) Was meint "sachkundiger Fachmann" ?
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Gast






BeitragVerfasst am: 23.09.04, 16:23    Titel: Re: Domainnamen-Risiko Antworten mit Zitat

Diese Diskussion führt zu nichts. Gehen Sie in ein juristisches Seminar und lesen in einem Markenrechtskommentar die Problematik nach.
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Gast






BeitragVerfasst am: 23.09.04, 20:16    Titel: So sieht es aus.... Antworten mit Zitat

1. Bei einer Markenrechtsverletzung sind Sie verschuldensunabhängig zur Zahlung der üblichen Lizenzgebühr unter dem Gesichtspunkt der Bereicherung (Lizenzanalogie) verpflichtet.

2. Der BGH verlangt zur Abwendung einer Fahrlässigkeitsvorwurfs eine professionell durchgeführte und ausgewertete Recherche nach eingetragenen Marken und (im Handelsregister) eingetragenen Firmennamen (BGH GRUR 1960, 186/189; BGH GRUR 1970, 87/89).
3. Es gibt keine Beschränkung auf die Registerlage. Die Recherche muss sich auch auf nicht eingetragene Kennzeichen erstrecken. Die in der jeweiligen Branche zur Verfügung stehenden Recherchemöglichkeiten müssen genutzt werden (BGH a. a. O.).

4. Noch heftiger: Bei einer unklaren Rechtslage verweigert der BGH dem Verletzer den Einwand des Rechtsirrtums selbst dann, wenn anwaltliche Beratung in Anspruch genommen worden ist (BGH GRUR 1995, 825/829). Im Klartext heisst das, das der Markenverletzer das Risiko des Rechtsirrtums seines Rechtsanwalts trägt und sich praktisch nicht exkulpieren kann.

GRUR = Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (Zeitschrift)

Und wem kommt diese Rechtslage zugute ? In erster Linie finanzkräftigen Unternehmen, die über ein umfangreiches Markenportfolio und eine Rechtsabteilung verfügt, die ihre (vermeintlichen) Rechte durchsetzen kann. Einzelpersonen und KMU haben aufgrund der hohen Kosten deutliche Wettbewerbsnachteile. Deshalb freuen sich bestimmte Kreise schon auf die Einführung bzw. Ausweitung von Softwarepatenten. Dann beginnt die nächste Runde der Abmahnungen.
Sehr böse
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Michael A. Schaffrath
Gast





BeitragVerfasst am: 23.09.04, 22:39    Titel: Re: So sieht es aus.... Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Im Klartext heisst das, das der Markenverletzer das Risiko des Rechtsirrtums seines Rechtsanwalts trägt und sich praktisch nicht exkulpieren kann.


Aber zumindest kann er seinen RA in Regreß nehmen, da dieser für die Qualität seiner Recherche gegenüber seinem Mandanten haftet.
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Gast






BeitragVerfasst am: 24.09.04, 06:00    Titel: Re: So sieht es aus.... Antworten mit Zitat

Das meinen Sie. Ein Rechtsirrtum des Anwalts ist nicht zwingend eine Verletzung des Beratungsvertrages. Zumindest dann, wenn der Anwalt den Mandanten auf das Risiko wegen der unklaren Rechtslage hinweist, trägt der Mandant das Risiko.

Dürfen wir davon ausgehen, dass Sie der ehemalige Her Elfmann bzw. Schattenberg sind, Herr/Frau Schaffrath ?
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Michael A. Schaffrath
Gast





BeitragVerfasst am: 24.09.04, 12:08    Titel: Re: So sieht es aus.... Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Dürfen wir davon ausgehen, dass Sie der ehemalige Her Elfmann bzw. Schattenberg sind, Herr/Frau Schaffrath ?


Frage Frage Frage

Dürfen wir davon ausgehen, daß Sie derselbe "Gast" sind, der in anderen Beiträgen geistigen Dünnsch... und Beleidigungen postet, Herr/Frau Gast?
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