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KFZ bei Internetauktionshaus [Name geändert] gekauft.TÜV sollte neu und ist aber nicht...

 
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daanda
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 15.11.06, 20:00    Titel: KFZ bei Internetauktionshaus [Name geändert] gekauft.TÜV sollte neu und ist aber nicht... Antworten mit Zitat

Hallo erstamal an alle.

Mal angenommen es gäbe folgendes Problem:

Person A hat bei einer Auktion ein Kfz bei B gekauft welches keinen Tüv mehr hat.In der Auktion stand zB. drin "Hu wird noch gemacht sobald der Wagen verkauft ist".

Seit mehreren Tagen druckst B rum und meldet sich nur sparsam oder garnicht. Mit den Augen rollen

B bot A bot an, die TÜV Gebühr vom Kaufpreis runterzugehen, wenn A TÜV mache.

Was passiert jetzt wenn B keinen Tüv macht? Kann A dann problemlos vom Vertrag zurücktreten?
In der Auktion schreibt er "Fahrzeug sollte innerhalb von 7 Tagen abgeholt werden" und die "Spassbieter zahlen 30 %" etc. etc.) Geschichte.



Danke


Zuletzt bearbeitet von daanda am 16.11.06, 06:27, insgesamt 1-mal bearbeitet
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flüstertüte
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.10.2006
Beiträge: 807
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 15.11.06, 22:16    Titel: Antworten mit Zitat

Bitte ändern Sie Ihr Posting so, dass niemand auf die Idee kommt, eine konkrete Rechtsberatung zu leisten Lachen

Forenregeln / Knigge:

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Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten. John F. Kennedy
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daanda
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 17.11.06, 08:35    Titel: Antworten mit Zitat

Fällt dazu keinem was ein?
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pOtH
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 17.11.06, 09:37    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Frage von allgemeinem Interesse bzw. als allgemeines Problem um. Das macht wenig Mühe und dann dürfen wir die Problematik hier diskutieren. Verwenden Sie also nicht ich, mein Anwalt, mein Chef usw. bei der Schilderung des Problems.
Nicht so:
Zitat:
Mein Anwalt hat...mein Gegner hat...was soll ich tun?

sondern so:
Zitat:
Ein Fall A gegen B stellt sich allgemein so dar...was könnte A tun...gibt es relevante Entscheidungen oder Leitsätze zum Sachverhalt?

_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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gargamel111
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.11.2006
Beiträge: 242

BeitragVerfasst am: 20.11.06, 07:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
wenn Verkäufer A in der Artikelbeschreibung (und nicht irgendwie mündlich ohne Zeuge am Telefon) zugesichert hat, dass das Auto eine HU bekommt, dann ist das eine zugesicherte Eigenschaft. Wenn diese fehlt (das wird sie dann aus bestimmten Gründen :roll:), dann kann der Käufer B natürlich vom Vertrag zurücktreten. Sollte er schnell machen, denn vielleicht findet A in seiner Not doch einen TÜV-Prüfer oder Werkstattmenschen, der montags seinen guten Tag und den Kleber bllind verteilt. Oder B könnte A anbieten, dass er selbst die HU macht und alles abzieht, was der TÜV bemängelt und diese Mängel in der Werkstatt reparieren lässt.
VG
Gar
_________________
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