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ich hoffe, ich bin hier wenigstens ein bisschen richtig....
ich bin vor einigen tagen bei einem "einparkmanöver" an das auto meines bruders gefahren. betroffen ist ein teil der stosstange und ein sehr kleiner lackschaden am kotflügel. mein reizender bruder war natürlich gleich bei (Wortsperre: Firma) in der werkstatt und hat sich einen kostenvoranschlag machen lassen. dieser beträgt 1023 euro. anhand von aussagekräftigen fotos habe ich in einer freien werkstatt einen kostenvoranschlag in höhe von 350 euro erhalten.
ich will auf jeden fall den schaden alleine bezahlen, um in der versicherung nicht hochgestuft zu werden.
mein bruder besteht weiterhin auf die reparatur bei (Wortsperre: Firma)...
hätte ich bei einer klage aussicht auf erfolg? immerhin wären es die gleichen reparatur arbeiten nur zu anderen preisen....
Der BGH hat im "Porschefahrerinnen" - Uteil (Az.: VI ZR 398/02) erwähnt, dass man die Kosten einer Vertragswerkstatt ersetzt bekommen kann. Zu verlangen, eine sonstige Werkstatt zu nehmen, sei unzumutbar.
So etwas ist nicht verbindlich für den Richter vor Ort, aber hat eine gewisse Leitbildfunktion.
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