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Hallo, angenommen eine aus 3 Personen bestehende GbR erhält nach einer Umsatzsteuerhinzuschätzung die entsprechenden Bescheide. Danach die erste und zweite Mahnung und dann die Haftungsbescheide der Gesellschafter. Plötzlich fällt auf, das auf keinem der Ursprungsbescheide alle 3 Gesellschafter genannt sind, sondern immer nur zwei von ihnen. Erst auf dem entsprechenden Haftungsbescheid taucht der dritte Gesellschafter auf (allerdings auch nur handschriftlich nachgetragen).
Ergäbe sich daraus eine Möglichkeit wegen Formfehler die Bescheide für nichtig zu erklären? Muß das FA sie dann erst wieder korrekt neu ausstellen, oder ist das nicht relevant das alle 3 Gesellschafter aufgeführt sind?
Zu fragen ist erstmal, ob es sich um die Zustellanschrift oder den Bekanntgabeempfänger handelt. In der Regel muss bei einer GbR dem Finanzamt ein Empfangsbevollmächtigter genannt werden. Das kann ein Gesellschafter sein. Wird keiner von der GbR benannt, wird einer vom FA bestimmt.
Dann steht auf dem Bescheid: an X als Empfangsbevollmächtigetr für YZ GbR.
Außerdem könnte es darauf ankommen, wie die GbR im Verkehr mit dem FA benannt wurde.
Wenn die immer nur z.B. als "Gebrauchtwagen Müller u.a. GbR" bezeichnet wurde, könnte dies für eine wirksame Bekanntgabe ggf. ausreichen.
Das ist aber nur eben aus dem Stehgreif geschrieben. Ich würde unbedingt einen Steuerberater aufsuchen.
Gruß
steuermann _________________ Die Haltbarkeitsdauer steuerlicher Vorschriften entspricht der Haltbarkeitsdauer eines Päckchens H-Milch.
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