Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Umsatzsteuerbescheide, GbR
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Umsatzsteuerbescheide, GbR

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
kopfknoten
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.10.2006
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 20.11.06, 15:37    Titel: Umsatzsteuerbescheide, GbR Antworten mit Zitat

Hallo, angenommen eine aus 3 Personen bestehende GbR erhält nach einer Umsatzsteuerhinzuschätzung die entsprechenden Bescheide. Danach die erste und zweite Mahnung und dann die Haftungsbescheide der Gesellschafter. Plötzlich fällt auf, das auf keinem der Ursprungsbescheide alle 3 Gesellschafter genannt sind, sondern immer nur zwei von ihnen. Erst auf dem entsprechenden Haftungsbescheid taucht der dritte Gesellschafter auf (allerdings auch nur handschriftlich nachgetragen).
Ergäbe sich daraus eine Möglichkeit wegen Formfehler die Bescheide für nichtig zu erklären? Muß das FA sie dann erst wieder korrekt neu ausstellen, oder ist das nicht relevant das alle 3 Gesellschafter aufgeführt sind?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
steuermann
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.04.2005
Beiträge: 478
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 20.11.06, 17:02    Titel: Antworten mit Zitat

Zu fragen ist erstmal, ob es sich um die Zustellanschrift oder den Bekanntgabeempfänger handelt. In der Regel muss bei einer GbR dem Finanzamt ein Empfangsbevollmächtigter genannt werden. Das kann ein Gesellschafter sein. Wird keiner von der GbR benannt, wird einer vom FA bestimmt.
Dann steht auf dem Bescheid: an X als Empfangsbevollmächtigetr für YZ GbR.
Außerdem könnte es darauf ankommen, wie die GbR im Verkehr mit dem FA benannt wurde.
Wenn die immer nur z.B. als "Gebrauchtwagen Müller u.a. GbR" bezeichnet wurde, könnte dies für eine wirksame Bekanntgabe ggf. ausreichen.

Das ist aber nur eben aus dem Stehgreif geschrieben. Ich würde unbedingt einen Steuerberater aufsuchen.

Gruß
steuermann
_________________
Die Haltbarkeitsdauer steuerlicher Vorschriften entspricht der Haltbarkeitsdauer eines Päckchens H-Milch.
Alle von mir im Forum gemachten Angaben und Kommentare sind unverbindlich.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.