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Rücktritt vom Kauf einer telefonisch bestellten Ware

 
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Rentner
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.11.2006
Beiträge: 10
Wohnort: Deutschland, Saarland

BeitragVerfasst am: 21.11.06, 18:40    Titel: Rücktritt vom Kauf einer telefonisch bestellten Ware Antworten mit Zitat

A wurde von einem Händler fernmündlich ein Preis für ein Heizgerät durchgegeben. Bei diesem Gespräch wies A den Händler auf einen erweiterten Garantievertrag des Geräteherstellers, der sich auf 5 Jahre bezieht und im Voraus gezahlt werden muß. Der Händler sagte, daß bei ihm auch so ein Vertrag zu machen sei.
Daraufhin bestellte A das Gerät fernmündlich.
Ein Tag später wurde A mitgeteilt, daß das Gerät abgeholt werden kann.
Den Firmenangehörigen fragte A ob er den Garantievertrag des Geräteherstellers zur Hand habe. Dieser verneinte und gab zur Antwort, daß die Bedingungen noch beim Hersteller erfragt werden müssen, und er alsbald Bescheid gebe. Ein Tag später, da kein Anruf einging rief A den Händler nochmals an. Der Angestellte antwortete, daß noch keine Nachfrage stattfand. Nach 3 Tagen immer noch keine Antwort des Händlers..

In vielen Geschäften kann unbenutzte Ware, die schon gekauft wurde, innerhalb zwei Wochen zurückgegeben werden. In diesem Fall fand noch kein Kauf statt.

Frage:
Ging A beim Bestellen des Gerätes schon einen Vertrag ein ?
Muß A das Gerät bei der Firma kaufen oder kann A auf den Kauf verzichten?
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