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Verfasst am: 21.01.07, 18:04 Titel: eidesstattliche Versicherung vor 14 Jahren
A hat in seiner Jugend ne Menge Mist gebaut, wurde verurteilt und hatte hohe Schadenersatzforderungen am Hals. Irgendwann konnte er diese nicht mehr bezahlen und hat im Jahr 1992 eine eidesstattliche Versicherung abgelegt.
Inzwischen ist er verheiratet, hat ein bezahltes Einfamilienhaus, seine Ehefrau ist selbstständig und das Betriebsgrundstück ist schuldenfrei.
Er ist Geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH und erhält ein gutes Gehalt. Die Bilanzen der beiden Unternehmen sehen gut aus und es ist ausreichend Immobilienvermögen vorhanden.
Nun muß er sich vergrößern und ein weiteres Betriebsgelände kaufen, da die Kapazitäten für die vorliegenden Aufträge nicht ausreichen.
Dieses Gebäude will ER kaufen und an die GmbH vermieten. Damit dies im Falle einer Insolvenz nicht der GmbH gehört.
Eigenkapital ist zu 25 % vorhanden, der Rest muß finanziert werden. 250.000,00. Mehrere Banken lehnen dies ab. Eine Bank nenn ihm auch den Grund. Er habe mal eine eidesstattliche Versicherung abgelegt.
Die Schufa ist sauber, im Gericht wurde das ganze schon vor Jahren gelöscht.
A fragt sich nun, woher wissen die das? Und warum ist das 14 Jahre später noch so wichtig.
Tja die Schulden werden ja wohl noch da sein, oder meinen Sie die sind mit der Abgabe der EV weg. Sobald ein Gläubger das merkt das Geld da ist kommen die wieder aus den Löchern. Das wissen auch Banken.
Klaus
P.S. Also erst mal die Schulden zahlen, denn die Titel in der Schuldnerkartei haben nichts mit der Schufa zu tun _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Die Schulden sind schon längst bezahlt. Die Schufa ist, wie gesagt, sauber, seit Jahren schon. Daher fragt sich A woher die Banken das jetzt noch wissen das damals eine EV abgegeben wurde.
Tja die lagern solche Infos auch noch selber, wenn man also irgendwann mit einer Bank Schwirigkeiten hatte bleiben die. Daneben gibts es weitere Auskunfteien die nicht so schnell wie die Schufa löschen.
Klaus
P.S. Schufa nochmal prüfen und bei einer anderen Bank versuchen _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
die Schuldnerverzeichnisse der Amtsgerichte sind öffentlich. Theoretisch könnte jeder diese Informationen speichern und nach Jahren noch nutzen.
Prkatisch haben Banken kein Interesse an historischer Forschung. Banken interessieren sich für Faktoren die (statistisch gesehen) Einfluss auf die Wahrscheinlichkeit eines Kreditausfalls haben. Der statistische Einfluss von Negativmerkmalen wie einer eV sinkt im Zeitablauf signifikant. Das Kreditausfallrisiko eines Kunden, der letztes Jahr eine (erledigte) eV hatte ist viel viel höher als das eines Kunden der vor 10 Jahren eine (erledigte) eV hatte.
Daher ist die 3jährige Löschfrist der Schufa nicht in erster Linie ein Wunsch der Kunden (nach sauberer Schufa) sondern ein Wunsch der Banken (von irrelvanten Informationen verschont zu bleiben).
Von daher erstaunt mich eine Kreditablehnung unter Hinweis auf diese alte Sache. Vieleicht war der tatsächliche Grund der Kreditablehnung ein anderer?
A hatte eine Mitarbeiterin B mit der Organisation und den Verhandlungen mit den Banken betraut.
B hatte nun von mehreren Banken ablehnungen erhalten mit dem Hinweis das das Risiko zu hoch wäre. Als B dann bei einer Bankangestellten nachhakte, druckste diese erst ein wenig herum und fragte B dann so ganz im Vertrauen ob B denn wüßte, das Ihr Chef mal eine EV abgegeben hätte.
Natürlich wußte B dies und war erstaunt, das das nach so vielen Jahren noch relevant sei.
Daraufhin teilte die Bankangestellte Ihr mit, das so einer nie ein so hohes Darlehen bekommen würde, es sei denn die Ehefrau würde das Darlehen aufnehmen und die beiden würden Gütertrennung vereinbaren.
Dies ist mu so unverständlicher, wenn man bedenkt, das wenn der Betrieb der Ehefrau baden geht, diese auch mit dem Privatvermögen haftet. Die GmbH von A dagegen nur mit dem Betriebsvermögen.
Aber wer versteht schon den Gedankengang dieser Bank.
In diesen Fall kommt es ganz stark auf Ihre Bank (Hausbank?)an.
A hat eine eidesstattliche Versicherung abgelegt. Im Ramen dieses Prozesses zeichnet die Bank alle relevanten Daten auf. Im Zeitalter der Medientechnik verschwinden diese Aufzeichnungen nicht mehr z.B. im Ramen der Aufbewahrungsfristen, sondern sind in der EDV hinterlegt und immer Abrufbar. Die Bank ist keine Schufa und löscht diese Daten NIE, Sie ist dazu auch in keinster Weise verpflichtet !
Ihr Berater in der Bank sieht i.d.R. alle Unregelmäßigkeiten die sich im Laufe Ihrer Geschäftsverbindung ergeben haben.
(Ich Vermute )
Der Kredit wird abgelehnt weil Ihrer Hausbank das Ausfallrisiko durch Ihre Vergangenheit zu hoch erscheint. Die Bank kann sich selbstverständlich auf die 14 Jahre zurückliegende e.V. berufen.
Das dieses Darlehen bei anderen Banken abgelehnt wurde ist nicht ungewöhnlich, wo wir beim Thema Bankauskunft sind.
Banken dürfen gegenseitig bei juristischen Personen eine Bankauskunft durchführen, ohne das Ihre Erlaubnis vorliegen muß. Die Erlaubnis müßte von Beginn an untersagt worden sein um diesen Prozess zu verhindern, was vermutlich auch eine Ablehnung zur Folge hätte. Die Bank bei welcher Sie um Kredit gebeten haben fragt Ihre Hausbank ob sie Sie für einen Kredit von 250 K € für gut befinden. Ihre Bank teilt der anfragenden Bank in einer allgemeingehaltenen feststellenden sachlichen Bemerkung über Bonität bzw. Ausfallrisiko die Meinung über Sie mit.
Fazit: Andere Banken möchten Sie bei einem durch die Hausbank festgestellten erhöhten Ausfallrisiko natürlich auch nicht als Kreditnehmer haben.
In der Regel führen sogut wie alle Banken bei diesen Kreditbetrag eine Bankauskunft durch. Es gibt Banken denen das Ausfallrisiko egal ist und keine Auskünfte einfordern, dementsprechend teuer ist dann das Darlehen.
Teilen Sie Ihrer alten Hausbank mit, dass Sie es nicht wünschen,
dass Auskünfte erteilt werden.(Geschäftskunden)
Die müssen sich zumindest zukünftig daran halten.
Bei einem Privatkunden darf eine Bankauskunft nur mit Genehmigung
des Kunden erteilt werden.
Es kann nicht angehen, dass sich die alte Hausbank hier womöglich
noch Jahrzehnte später rächen kann.
Gegebenfalls drohen Sie mit Regressansprüchen, sollte Ihrem Wunsch
widersprochen werden und Ihnen daraus zukünftig ein Schaden entsteht.
Von Banken denen ein Ausfallrisiko egal ist, kann man allerdings nur
abraten.
Ich kenne keine Bank, die unter dem Aspekt als seriös bezeichnet werden könnte.
Gr.
ZetPeO _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert
Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
Die Bank ist keine Schufa und löscht diese Daten NIE, Sie ist dazu auch in keinster Weise verpflichtet !
diese Aussage ist nur bedingt richtig. Solange die Geschäftsbeziehung andauert, ist die Bank natürlich verpflichtet und berechtigt, bonitätsrelevante Informationen zu speichern.
Nach Beendigung der Geschäftsbeziehung hat die Bank kein eigenes Interesse mehr an diesen Informationen. Die Daten sind daher gemäß §35 Bundesdatenschutzgesetz (zumindest auf Antrag des Betroffenen) zu löschen oder zu sperren.
ZetPeO hat folgendes geschrieben::
Teilen Sie Ihrer alten Hausbank mit, dass Sie es nicht wünschen,
dass Auskünfte erteilt werden.(Geschäftskunden)
Das ist zwar möglich und wird von der Bank auch beachtet, führt aber dazu, dass der Kunde bei keiner Bank mehr einen Kredit bekommen wird.
Wenn der Kunde eine Bankauskunft untersagt, unterstellt die anfragende Bank, dass dort etwas schlechtes drinnen steht. Negativer geht´s nicht.
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