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Mahngebühren nach Rechnungswiderspruch

 
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Kendrik Hashagen
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 21.11.06, 14:28    Titel: Mahngebühren nach Rechnungswiderspruch Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe zu diesem recht grundsätzlichem Fall zu Rechnungen und deren Widerspruch nirgendwo Antworten gefunden:

A erhält an $Datum eine Rechnung über zwei Posten. Der erste Posten ist korrekt und wie erwartet.
Der zweite Posten sind Gebühren zur Recherche der aktuellen Adresse. A widerspricht der Rechnung schriftlich, denn die Adresse hat sich nicht geändert und auf der Rechnung steht trotzdem eine falsch geschriebene Adresse. A bittet schriftlich um Korrektur der Rechnung.
A zahlt nichts, da er eine Korrektur der Rechnung erwartet.

Zwei Wochen später erhält A eine Mahnung, die Rechnung von $Datum sei nicht beglichen worden. Aufgeführt sind zwei Posten. Der erste Posten wie oben und als zweiter Posten Mahngebühren. Auf die Bitte der Korrektur der Rechnung von $Datum, bzw das Schreiben von A wird nicht eingegangen. Die oben erwähnten Gebühren zur Adressrecherche sind verschwunden.

1. Sind Gebühren zur Recherche der aktuellen Adresse angemessen, wenn die Adresse nichteinmal korrekt ermittelt wurde?
2. Hat sich A korrekt verhalten, indem er auf die korrigierte Rechnung gewartet hat? Oder hätte er den unangefochtenen Posten bezahlen müssen und die Mahngebühren sind angemessen?


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Zuletzt bearbeitet von Kendrik Hashagen am 22.11.06, 09:55, insgesamt 1-mal bearbeitet
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maconaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 21.11.06, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

Richtig wäre gewesen, den unstrittigen Posten zu zahlen und den zu unrecht erhobenen Recherchegebühren zu widersprechen. Der zu Recht geforderte Rechnungsbetrag wurde nicht beglichen, da hilft auch kein Widerspruch, der mit diesem Rechnungsbetrag nix zu tun hat.
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