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Verfasst am: 21.11.06, 09:50 Titel: Ansprüche des Handelsvertreters-Fristen
Handelsvertreter H scheidet aus dem Unternehmen U aus. Wie lange bekommt er Provisionen für Geschäfte, die auf seine Tätigkeit zurück zu führen sind (z.b. Nachbestellungen).
Wann muss er seine Ansprüche spätestens gerichtlich geltend machen, wenn U die Bezahlung verweigert?
Für alle Geschäfte, für die H mitursächlich für den Abschluss war, erhält er Provisionen. Fristen laufen keine.
Sofern keine Ausschlussfristen im Handelsvertretervertrag aufgenommen sind, ist H auch nciht an Fristen gebunden, die Provisionen einzufordern. Selbstredend ist das von der Verjährung begrenzt.
Außerdem könnte H gegen U ein Ausgleichsanspruch gem. § 89c HGB zustehen.
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