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wenn A einen Kredit alleine aufnimmt, haftet B nicht mit (ich unterstelle einmal, das bei der Heirat keine Gütergemeinschaft vereinbart wurde).
Aus diesem Grund wünscht sich die Bank immer dringend, dass beide Ehepartner unterschreiben...
Wenn A arbeitslos wird (gemeint ist sicher: den Kredit nicht mehr bedienen kann), kann B freiwillig zahlen (immerhin wohnt B ja auch im Haus). Wenn B dies nicht freiwillig macht, hat die Bank keine Ansprüche gegen B.
Wenn A nicht zahlt, wird die Bank wohl die Sicherheiten verwerten.
Die Bank kann auch eine Zwangsverwaltung beantragen (dann bekommt sie die Mieterträge), sie kann auch mit dem Kunden vereinbaren, dass dieses das Objekt freihändig verkauft, um einen besseren Preis zu erzielen oder eben Zwangsversteigerung
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