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Darlehen - an wen kann sich die Bank wenden?

 
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Starwars2001
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Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 577

BeitragVerfasst am: 21.11.06, 12:22    Titel: Darlehen - an wen kann sich die Bank wenden? Antworten mit Zitat

Hallo,

folgendes Szenario (wenn falsches Forum, bitte verschieben. Danke!):

A und B sind seit 6 Monaten verheiratet und möchten eine Immobilie erwerben.
A hat Eigenkapital i.H.v. 25%. B hat kein Eigenkapital.

Angenommen A nimmt alleine einen Kredit für die restlichen 75% auf - haftet / bürgt B auch mit?

Wie ist der Sachverhalt, wenn A Arbeitslos wird. Wendet sich die Bank automatisch an B (der / die ja mit dem Darlehen nichts zu tun hat)?

Was macht die Bank, wenn A seine Schulden nicht mehr bezahlen kann? Immobilie versteigern?
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 21.11.06, 12:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn A einen Kredit alleine aufnimmt, haftet B nicht mit (ich unterstelle einmal, das bei der Heirat keine Gütergemeinschaft vereinbart wurde).

Aus diesem Grund wünscht sich die Bank immer dringend, dass beide Ehepartner unterschreiben...

Wenn A arbeitslos wird (gemeint ist sicher: den Kredit nicht mehr bedienen kann), kann B freiwillig zahlen (immerhin wohnt B ja auch im Haus). Wenn B dies nicht freiwillig macht, hat die Bank keine Ansprüche gegen B.

Wenn A nicht zahlt, wird die Bank wohl die Sicherheiten verwerten.
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Starwars2001
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 577

BeitragVerfasst am: 21.11.06, 12:42    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wenn A nicht zahlt, wird die Bank wohl die Sicherheiten verwerten.


...und was heisst das Frage Versteigerung Frage
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 21.11.06, 13:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

kann man pauschal nicht sagen.

Die Bank kann auch eine Zwangsverwaltung beantragen (dann bekommt sie die Mieterträge), sie kann auch mit dem Kunden vereinbaren, dass dieses das Objekt freihändig verkauft, um einen besseren Preis zu erzielen oder eben Ausrufezeichen Zwangsversteigerung Ausrufezeichen
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