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Verfasst am: 21.11.06, 13:56 Titel: Wertersatzpflicht bei Internetauktionshaus [Name geändert]
A ist gewerblicher Händler bei Internetauktionshaus [Name geändert] und hat den Passus über die Wertersatzpflicht ganz aus seiner Widerrufsbelehrung gestrichen.
Ist dies nach der aktuellen Rechtsprechung der neuste Stand? A hat widersprüchliche Angaben zu diesem Thema vorliegen.
Zur Zeit würde ich einen Monat als Frist nehmen und den Passus über die "Wertersatzpflicht" drin lassen.
Entsprechend dem Muster für die Widerrufsbelehrung.http://bundesrecht.juris.de/bgb-infov/anlage_2_24.html _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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