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Herr A heiratetet Frau B im Juni 2006. Beide sind angestelt, die Klasse III hat A, die Klasse V hat B.
Zum Ende des Jahres steht die erste gemeinsame Steuererklärung an.
Muss jeder für sich eine eingene Erklärung für den Zeitraum Januar bis Juni abgeben, oder darf das gesamte Jahr beider Partner auf eine Steuererklärung laufen?
Im Jahr der Eheschließung hat man Wahlrecht zwischen besonderer Veranlagung, getrennter Veranlagung und Zusammenveranlagung.
http://bundesrecht.juris.de/estg/__26.html
Naja, ich glaube sie wollten eigentlich darauf hinaus, ob beide Partner eine Steuererklärung abgeben müssen.
Und Ja, beide Ehegaten müssen eine eigene Steuererklärung für das gesamte Jahr abgeben, zumindest wenn man die Steuervorteile aus der Ehe nutzen will. Also im Fall der besonderen oder Zusammenveranlagung.
Beide sind angestelt, die Klasse III hat A, die Klasse V hat B
Hier liegt sogar gemäß § 46 EStG eine Pflichtveranlagung vor, die Steuererklärung muss bis zum 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt sein, es sei denn, man hat steuerliche Beratung.
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