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Fremdes Geld auf Konto

 
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Monbro
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.04.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 17.11.06, 13:50    Titel: Fremdes Geld auf Konto Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe eine Frage, unzwar jemand der fremdes Geld im Wert von 100 Euro auf sein Konto bekommen hat.
Dies hat er wieder zurücküberwiesen, da er es nicht erwartet hat.

Nun möchte ich rein rechtlich Fragen, wass wäre passiert, wenn er das Geld übersehen hätte und es nicht zurücküberwiesen hätte? Könnte man bei sowas rechtlich belangt werden oder muss sich da der Überweiser selbst drum kümmern?

PS: Er hat keine Nachricht bekommen, dass er das Geld hätte zurücküberweisen sollen.

Grüße und Dank
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klav
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.09.2006
Beiträge: 87

BeitragVerfasst am: 17.11.06, 14:00    Titel: Antworten mit Zitat

M.E. handelt es sich um eine Vermögensverschiebung, ohne das ein Schuldverhältnis vorliegt, was dann eine ungerechtfertigte Bereicherung darstellt.

Der ungerechtfertigt Bereicherte ist verpflichtet, dem Entreicherten all das herauszugeben, was er rechtsgrundlos erlangt hat.

Geregelt im Schuldrecht, §§ 812 - 822 BGB.
_________________
ihr nullen
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 17.11.06, 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

Man sollte auch das hier beachten: http://www2.computerwelt.at/detailArticle.asp?n=4&a=107509
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M.Kohlhaas
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.11.2006
Beiträge: 6
Wohnort: niederländische Antillen

BeitragVerfasst am: 19.11.06, 03:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

zur Herausgabe des ohne Rechtsgrund Erlangten ist der Bereicherte nur solange verpflichtet, wie er bereichert ist.

Fällt die Entreicherung weg, entfällt demnach die Herausgabepflicht.

Hätte der Autor im Ausgangsposting außerplanmäßig seine Freundin oder seinen Chef
zum Essen eingeladen und die Aufwendungen mit den 100 Euro gedeckt, wäre die Be-
reicherung ebenso entfallen.

Gruß
M.Kohlhaas
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 21.11.06, 14:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

der Bankkunde ist gemäß Bank-AGB verpflichtet, seine Auszüge zu prüfen und die Bank bei Fehlern zu informieren.
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