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Angenommen ein Kunde hat einen Mobilfunkvertrag über 24 Monate abgeschlossen. inbegriffen ist ein Mobilfunktelefon der Firma Sony Ericsson.
Das Mobilfunktelefon zeigt in den ersten zwei Monaten ständig defekte. Der Kunde wendet sich deshalb an einen Shop des Mobilfunkanbieters. Dieser sendet das gerät an eine Werkstatt. Nach 4 Wochen kommt das Gerät zurück. Laut Lieferschein repariert und alle defekte behoben. Nach 2 tagen bemerkt der Kunde die gleichen defekte an dem gerät und bringt es wieder zu dem Shop. Das gerät wird wieder eingeschickt. Dies wiederholt sich noch zweimal. Nach 4 Monaten wird festgestellt, dass das Handy irreparabel ist.
Das Mobilfunkunternehmen sendet dem Kunden daraufhin ein neues KOSTENLOSES Austauschgerät. Dieses ist jedoch ein Nokia, da das Sony-Ericsson vergriffen ist. Der Kunde akzeptiert.
11 Monate später bekommt der Kunde dann eine Rechnung über 399 € über das Nokia Gerät. Das Gerät wurde ihm nachträglich in Rechnung gestellt, da er das defekte Gerät nicht an das Mobilfunkunternehmen zurückgeschickt hatte. Hierzu gab es aber nie eine Aufforderung, weder schriftlich noch telefonisch.
Das defekte gerät hat der Kunde nach fast einem Jahr nicht mehr, da es für ihn unbrauchbar war und in der Mülltonne verschwunden ist.
Das Unternehmen beharrt auf die Rechnung auch nachdem der Umstand mitgeteilt wurde.
Wie könnte man sich hier verhalten und wie ist das rechtlich?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 21.11.06, 23:00 Titel:
Der Herausgabeanspruch auf das ursprüngliche Gerät dürfte bestehen und erst nach 3 Jahren verjährt sein. Eine Rechnung dürfte dann aber nur für das "irreparable" Gerät gestellt werden, das andere war ja offensichtlich die Nacherfüllung aus Gewährleistung, auf die der K einen Anspruch hatte. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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