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Sehr geehrte Damen und Herren,
als alter Internetauktionshaus [Name geändert]-Fan hat es mich jetzt auch mal erwischt - ich bräuchte mal einen kleinen Tipp von Ihnen:
Ich habe einen gebrauchten Espressovollautomaten auf Internetauktionshaus [Name geändert] verkauft (Privatauktion mit Ausschluss jeglicher Gewährleistung). Die Impressa E65 hat unmittelbar vor dem Einpacken noch zuhause funktioniert. Meine Freundin hat sich noch nen Cappucchino gemacht, bevor wir das Teil eingepackt haben. Verschickt wurde die Impressa in der Originalverpackung mit Originalstyropor via (Wortsperre: Firmenname) Freeway. Jetzt kommt das Teil beim Käufer an und funktioniert nicht mehr. Der Käufer (temperamentvoller Italiener, wohingegen man sich ja fragt, warum ein Italiener einen schweizer Vollautomaten kauft) macht nun Terror und will die Maschine nichtmehr, klar - hat 250 EUR bezahlt und nix geht, verstehe ja seine Situation. Jetzt hab ich mich in zig Foren mal schlau gelesen und bin der Meinung, dass der Gefahrübergang bereits dann stattfindet, wenn die Sache abgeschickt wurde (§ 447 Abs. 1 BGB), also z.B. mit der Übergabe an (Wortsperre: Firmenname). Klar, (Wortsperre: Firmenname) will nicht zahlen, die haben in Ihren AGBs stehen, dass die Originalverpackung selbst unzureichend ist (eigentlich ein Unding aber die machen es sich leicht) - ausserdem hat der Käufer bei der Paketannahme auch keine sichtbar defekte Verpackung erhalten - da war nur ein ganz kleines Loch im Karton. Ich kann also die Annahme des Käufers auch nachvollziehen. Ich verstehe ja den aufgebrachten Kollegen, aber ich habe ja auch den Verlust (mal so gesehen). Jetzt möchte ich nicht riskieren, dass eine sizilianische Nonna vor meiner Tür steht. Stellt sich die Frage, wie ich rechtlich dastehe? Hat der Kollege irgendeine Chance mich am Schopf zu packen? Klar, er behauptet jetzt erstmal, die Maschine hätte ich bereits defekt verkauft, was aber eben nicht stimmt. Wie handhaben Sie sowas in der Praxis? Geben Sie mir doch bitte mal einen Tipp - Dankeschön!
Grüße,
J. Sommer
als alter Internetauktionshaus [Name geändert]-Fan hat es mich jetzt auch mal erwischt - ich bräuchte mal einen kleinen Tipp von Ihnen:
Nee, Sie doch nicht! Höchstens A !
Lesen Sie mal die Forenregeln und editieren Sie anschließend den Beitrag so, dass er selbigen entspricht. Sonst gibt´s keine Tips
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