Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 24.11.06, 14:01 Titel: Regelung bei Ausscheiden aus einer Arztpraxis
Eine Gemeinschafts-Arztpraxis wird von 5 Personen betrieben. Herr A und B haben jeweils 35 % der Anteile. Die Herren C, D, E haben jeweils 10 % der Anteile. Herr A scheidet wegen Erreichens der Altersgrenze in Kürze aus. Im Vertrag sind keine Regelungen vermerkt.
Wie verteilen sich die Anteile nach Ausschieden von Herrn A?
In welcher Form wird die Gemeinschaftspraxis geführt: GbR oder Partnerschaftsgesellschaft? _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
Hallo di.vo. Wenn Du im BGB lesen möchtest stehen die Vorschriften in den §§ 731-740 BGB. Ansonsten gehe ich davon aus, dass A seine 35% mitnimmt und der Rest im bisherigen Verhältnis zwischen den übrigen Gesellschaftern verteit wird. B wird dann etwa 54% haben und C, D, E ca. je 15%. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.