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Regelung bei Ausscheiden aus einer Arztpraxis

 
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di.vo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.03.2005
Beiträge: 5
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 24.11.06, 14:01    Titel: Regelung bei Ausscheiden aus einer Arztpraxis Antworten mit Zitat

Eine Gemeinschafts-Arztpraxis wird von 5 Personen betrieben. Herr A und B haben jeweils 35 % der Anteile. Die Herren C, D, E haben jeweils 10 % der Anteile. Herr A scheidet wegen Erreichens der Altersgrenze in Kürze aus. Im Vertrag sind keine Regelungen vermerkt.

Wie verteilen sich die Anteile nach Ausschieden von Herrn A?
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Toph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 24.11.06, 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

In welcher Form wird die Gemeinschaftspraxis geführt: GbR oder Partnerschaftsgesellschaft?
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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di.vo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.03.2005
Beiträge: 5
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 24.11.06, 21:01    Titel: Antworten mit Zitat

Toph hat folgendes geschrieben::
In welcher Form wird die Gemeinschaftspraxis geführt: GbR oder Partnerschaftsgesellschaft?

Die Gemeinschaftspraxis wird als GbR geführt.
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I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 24.11.06, 23:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo di.vo. Wenn Du im BGB lesen möchtest stehen die Vorschriften in den §§ 731-740 BGB. Ansonsten gehe ich davon aus, dass A seine 35% mitnimmt und der Rest im bisherigen Verhältnis zwischen den übrigen Gesellschaftern verteit wird. B wird dann etwa 54% haben und C, D, E ca. je 15%.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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