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Geld überwiesen, aber keine Ware bekommen

 
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WeizenOlli
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.11.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 21.11.06, 17:14    Titel: Geld überwiesen, aber keine Ware bekommen Antworten mit Zitat

Hallo,


jemand hat bei einem online-inserat karten für ein fußballspiel entdeckt.
nach kontakt mit dem verkäufer wurde nach absprache der betrag überwiesen, worauf er die karten versenden wollte...
da bisher aber keine karten gekommen sind, stellte sich raus, dass diese karten mehreren leuten versprochen waren, aber keinem zugesandt wurden..daher ist ja jetzt klar, dass man keine hoffnung mehr hat, dass man die karten noch bekommt...

wie stehen nun chancen das geld wieder zu bekommen??
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J.A.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 21.11.06, 20:31    Titel: Antworten mit Zitat

Strafrechtlich hat der Verkäufer hier der Sachverhaltschilderung nach einen Betrug begangen.

Ihre Frage dreht sich aber eher ums Zivilrecht ---> wiedererlangung des Geldes.

Diesen Anspruch rechtlich durchzusetzen dürfte auch nicht allzu schwierig sein.

Ob er sich real durchsetzen läßt, ist aber eine andere Frage. Hat der Verkäufer kein Geld und ist auch nicht pfändbar, nützt Ihnen auch ein Urteil nichts in dem steht, daß Sie Anspruch auf das geld haben.

Die Frage nach den "Chancen" läßt sich also ohne Kenntnis der Vermögensverhältnisse des Täters nicht beantworten.
_________________
mit frdl. Grüßen

J.A.
___________________________________________________________________________________________
Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
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WeizenOlli
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.11.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 21.11.06, 21:19    Titel: Antworten mit Zitat

ja schon mal danke für die antwort...

ist es denn bei online-inseraten rechtlich einfach den verkäufer haftbar zu machen..

es sind nur name und bankverbindung bekannt..

oder hat der verkäufer die möglichkeit zu sagen: nein ich war das gar nicht???
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Truthahn029
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 21.11.06, 23:46    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Käufer der nicht versendeten Karten bei der Polizei Anzeige erstattet, reicht auch Name und Bankverbindung, die Behörden finden so die Adresse des Verkäufers heraus.
Diese werden den Käufer dann aber nur Strafrechtlich belangen. (wegen Betrug)
Wenn der Käufer allerdings sein Geld für die gekaufte und nicht gelieferte Sache zurückhaben möchte, geht es zivilrechtlich weiter. Das kümmert die Polizei dann nicht mehr.
Wie J.A. schon gesagt hat, wenn der Käufer Pech hat, hat der Verkäufer kein Geld, sondern seine "zu unrecht erworbenen Einnahmen" beispielsweise schon zum bezahlen anderer, älterer Schulden verwendet.
Dann kann es dem Käufer passieren, dass er auch noch auf den Kosten seines Rechtsanwaltes sitzen bleibt.
Wenn es sich also lediglich um Karten im Wert von ein paar € handelt, würde ich nur eine Anzeige wegen Betruges erstatten.
Alles Andere verursacht (sehr wahrscheinlich) nur unnötige Kosten, mir ist so etwas ähnliches mal in einem großen Onlineauktionshaus passiert...
_________________
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