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Verfasst am: 22.11.06, 12:34 Titel: Ermittlung des Zinsanteils bei einer Leibrente
Guten Tag.
Käufer A erwirbt im Jahr 1987 eine Eigentumswohnung gegen lebenslange Rentenzahlung in Höhe von 500 DM monatlich. Die Verkäuferin V ist im August 1922 geboren
Käufer K erwirbt im April 1998 von A diese Eigentumswohnung gegen Übernahme der inzwischen angepassten monatlichen Rente in Höhe von 321,75 €.
Die Wohnung ist fremdvermietet und der Zinsanteil der dauernde Last ist als Werbungskosten zu berücksichtigen.
1. Der Zinsanteil von dauernden Lasten ist in entsprechender Anwendung der Ertragsanteilstabelle des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG i.V.m. § 55 EStDV zu berechnen.
2. Der Zinsanteil von dauernden Lasten kann auch nach finanzmathematischen Grundsätzen unter Verwendung eines Zinsfußes von 5,5 v.H. berechnet werden. Bei der Berechnung nach finanzmathematischen Grundsätzen ist die voraussichtliche Laufzeit nach der zum jeweiligen Berechnungszeitpunkt geltenden Sterbetafel zu bemessen
Frage:
Wie berechnet man den Zinsanteil nach „mathematischen Grundsätzen“ für die Jahre 1998 bis 2006?
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