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Stalking und unerwünschte e-Mails

 
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Nelly
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.11.2006
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 22.11.06, 07:19    Titel: Stalking und unerwünschte e-Mails Antworten mit Zitat

Hallo an alle,

für den Fall, dass ich in das falsche Forum poste, bitte ich, den Beitrag zu verschieben. Ich bin der Meinung, dass die Kategorie Computer- und Onlinerecht diesem Fall am nächsten kommt.

Man stelle sich vor, man erhielte eine Fülle von e-Mails mit beleidigendem Inhalt (ca. 20 e-Mails in einem Zeitraum weniger Stunden). Angenommen man trage die e-Mail Adresse in seine killfile ein und liesse sich davon nicht weiter irritieren. Aber der Störenfried und Autor dieser e-Mails lässt nicht von seinem Vorhaben ab und sucht erfolgreich Information im Internet über die Person, gegen die sich sein Interesse richtet.

Man nehme an, dass eine friedliche Auseinandersetzung mit diesem Menschen per e-Mail Kontakt absolut fehlgeschlagen ist und dieser sich nun in mehreren Foren, in denen er Aktivitäten seines Opfers hat feststellen können, anmeldet um dort spöttische und beleidigende Kommentare zu schreiben.

Man gehe davon aus, dass der Störenfried der betroffenen Person eine e-Mail schickt, mit dem Inhalt, diese wäre gut zu finden und solle sich in acht nehmen.

Ebenfalls darf man davon ausgehen, dass der Störenfried bereits kein unbeschriebenes Blatt mehr ist (damit sind nicht Vorstrafen gemeint, sondern, es ist nur ein Hinweis auf sein allgemeines Verhalten) und diese Methode schon bei mehreren erfolgreich angwendet hat. Es ist bekannt, dass der Störenfried aus mehreren Communities aus genau diesem Grund ausgeschlossen worden ist und das, obwohl er zahlender Kunde war.

Was macht man mit so einer penetranten und infantilen Person? Man gehe davon aus, dass Ignorieren bisher nicht von Erfolg gekrönt gewesen ist. Ebenfalls nehme man bitte zur Kenntnis, dass der Störenfried auch gerne andere Identitäten annimmt, um der betroffenen Person persönliche Fragen zu stellen, die diese natürlich nicht beantwortet. Man beachte bitte, dass sich die betreffende Person kaum noch traut überhaupt auf eine e-Mail zu antworten, deren Herkunft sie nicht mit Gewissheit bestätigen kann.

Ich bin für Eure Meinungen zu dem Thema dankbar.

Viele Grüsse,
Nelly
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 22.11.06, 08:32    Titel: Re: Stalking und unerwünschte e-Mails Antworten mit Zitat

Nelly hat folgendes geschrieben::
Ich bin der Meinung, dass die Kategorie Computer- und Onlinerecht diesem Fall am nächsten kommt.
Im Prinzip ja, aber ich glaube, im Zivilprozeßrecht ist er noch näher dran. Also verschiebibert.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Nelly
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.11.2006
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 22.11.06, 08:34    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank, Biber, für den Hinweis und für das Verschieben Smilie

Viele Grüsse,
Nelly
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Nelly
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.11.2006
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 23.11.06, 09:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

habe ich meine Anfrage nicht den Regeln entsprechend korrekt formuliert oder weiss tatsächlich niemand etwas zu dem Thema?

Wenn mein Beitrag falsch formuliert sein sollte, dann bitte ich um einen Hinweis. Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass er den Regeln entspricht.

Viele Grüsse,
Nelly
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zur Wieden
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 761

BeitragVerfasst am: 25.11.06, 22:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Vorgehensweise des Störenfrieds kann durchaus als Stalking gewertet werden. Allerdings müßte nachweisbar sein, wer die Person ist. Evtl. läßt sich das Problem von einem versierten EDV-Fachmann lösen, der die Email-Adresse ermitteln kann.

In jedem Fall wäre der betroffenen Person anzuraten, Beratung zu suchen hinsichtlich der Vorgehensweise im vorliegenden Falle. In jedem Fall sind dafür Ansprechpartner: Frauenhäuser, Der Weiße Ring, Polizeidienststellen oder auch Kirchliche Einrichtungen. Die Betroffene wird hierdurch zumindest an die kompetenten Beratungsstellen verwiesen werden und dort auch Unterstützung finden.

MfG
zW
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 25.11.06, 22:51    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Identität der Person bekannt ist, bestünde auch die Möglichkeit, zivilrechtlich ein Verbot der Kontaktaufnahme zu erreichen, §§ 823 I, 1004 BGB analog. Eine entsprechende einstweilige Verfügung sollte allerdings von einem erfahrenen Rechtsanwalt beantragt werden. Sollte gegen dieses Verbot der Kontaktaufnahme dann seitens der Person verstoßen werden, könnten die ersten paar Male empfindliche Ordnungsgelder gegen die Person beantragt werden, im Falle weiterer Belästigungen sogar Ordnungshaft. Das kühlt das Gemüt der Person dann ganz rasch ab... Sehr glücklich

Beste Grüße

Metzing
_________________
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chris47
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Anmeldungsdatum: 01.12.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 01.12.06, 12:02    Titel: Antworten mit Zitat

Mal angenommen, eine Person A schickt unerwünschte E-Mails mit beleidigendem oder bedrohendem Inhalt an Person B.

B erfährt, wer hinter diesen Bedrohungen steckt und beantragt nach Gewaltschutzgesetz eine EV.
Nach Zustellung der EV gehen die E-Mails weiter und Person B kann beweisen, daß Person A dahintersteckt, dann kann Ordnungsgeld bzw. Ordnungshaft beantragt werden.

Hierbei ist zu bedenken, daß Person B auf den Kosten für die Ordnungshaft sitzenbleiben kann. Sollte Person A kein Geld haben, muß Person B die Ordnungshaft bezahlen.

Man nehme an, Person B hat die EV nach Gewaltschutzgesetz erwirkt, ist jede weitere Mail strafbar.

Eine evtl. Androhung von Ordnungsgeld oder Ordnungshaft wird einen Stalker nie davon abhalten, weitere E-Mails zu schicken.

Für Person B ist es jedoch ganz wichtig sich sofort gegen solche Angriffe zu schützen.
Je länger man dies mitmacht und erlebt, um so schlimmer werden die physischen, psychischen und auch finanziellen Probleme.

Es ist für Person B wichtig, sich sofort an einen guten Anwalt zu wenden, Verbindung mit der Polizei aufzunehmen usw. Der weiße Ring ist eine gute Anlaufstelle.

Person B sollte schnell handeln. Es ist ein langer Weg.

Wichtig ist, daß Person B die EV nach Gewaltschutzgesetz beantragt.
Ich hoffe ich habe die richtigen Formulierungen benutzt und konnte einen kleinen Tip geben.
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Nelly
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.11.2006
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 14.12.06, 23:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo an alle und vielen Dank für Eure interessanten Antworten!

Ich habe hin und wieder mal ins Forum gesehen und auch andere Beiträge zu dem Thema gelesen.

Nachdem das Opfer nun gar nicht auf die Provokationen und infantilen Ausbrüche des Stalkers reagiert hat, ist es erstmal ruhig geworden. Obwohl das natürlichg geschätzt wird, eilt dem Täter ein einschlägiger Ruf voraus. Man ist weiterhin vorsichtig.

Ich persönlich glaube nicht, dass sich der Aufwand von einer Anzeige oder Anwalt einschalten lohnt. Unterschwellige Drohungen werden m.E. zu stiefmütterlich behandelt, als dass irgendjemand 'Handlungsbedarf' sehen würde. Nachdem was man auch so über diesen Menschen weiss und nachlesen kann handelt es sich bei dem armen Stalker auch eher um einen kleinen Feigling mit einer allzu grossen Klappe und viel zuviel Freizeit, der wahrscheinlich aus Angst nie selbst in Erscheinung treten wird.

In jedem Falle ist es sehr nervend welches Gesocks sich im Internet herumtreibt und den Deckmantel der vermeintlichen 'Anonymität' ausnutzt. Der Täter hat sich übrigens selbst identifiziert und daran besteht auch kein Zweifel. Der Mann ist wohl schon überall hinreichend bekannt - sowohl virtuell als auch persönlich.

Nun denn, man kann es abwarten. Man hat schliesslich auch noch etwas anderes zu tun als infantilen und nicht beachteten Psychopathen mit Minderwertigkeitskomplex Aufmerksamkeit zu schenken.

Viele Grüsse und danke für die Tipps,
Nelly
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