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Mit einer Vollmacht habe ich A beauftragt mich B zu vertreten in einem Streit mit meiner Unfallversicherung C. Ohne mein Wissen und Unterschrift schloß A eine Vergleich und Abfindungserklärung mit der Versicherung ab mit Unterschrift und Stempel 1996.Nachdem sich mein Zustand der Verletzung im Jahr 2002 Verschlimmerte reichte ich der Versicherung das Gutachten ein mit der bitte um Regulierung.Diese lehnte aufgrund der Abfindungserklärung jegliche weitere Zahlung ab.Dieser Fall sucht seinesgleichen aus meiner Sicht.Gibt es BGH Urteile oder wer kann mir helfen.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 04.12.04, 13:54 Titel:
Welchen Umfang hatte denn die Vollmacht?
Wenn A von B vollumfänglich bevollmächtigt war, kann er jedwede Erklärung im Namen von B abgeben, incl. Vergleiche schließen, Abfindungsvereinbarungen treffen etc.
(So wird es bspw. auch gegenüber Anwälten in der Regel gemacht.) _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Ich denke auch, daß der Anwalt grundsätzlich berechtigt war, eine Abfindungserklärung namens der Mandantschaft abzugeben.
Diese sollte man aber mal genauer angucken. Nicht jede Abfindungserklärung beendet eine Streitigkeit wirklich, weil man nur hinsichtlich bekannter bzw. abzusehender Dinge abfinden kann.
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