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Verfasst am: 04.12.04, 11:05 Titel: Erstberatungskosten - ein wenig unklar
Mein Partner hat sich in beruflichen Dingen beim Anwalt beraten lassen. Es ging um die Risiken der Berufung zum GF.
Nun kam die Rechnung vom Anwalt und sie beträgt 313,20 EUR.
Ich habe gelesen, daß die Erstberatung höchstens 190,- EUR kosten darf, habe aber auch den Passus entdeckt in dem es heißt:
»Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.«
Damit schließt das RVG alle Gewerbetreibende von der Kostenerleichterung der Erstberatung aus. Nur noch private Rechtsangelegenheiten werden von der Norm erfasst. Zugleich erhöht sich die Kappungsgrenze von € 180,– auf € 190,–.
Mir ist jetzt nicht ganz klar, ob sich da nur auf die Selbständigkeit bezieht oder alle, die mit beruflichen Dingen zum Anwalt gehen, mit mehr als den EUR 190,- belangt werden dürfen
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