Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - möglichen Motorschaden beheben lassen!
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

möglichen Motorschaden beheben lassen!

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
panda007
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.11.2006
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 21.11.06, 19:01    Titel: möglichen Motorschaden beheben lassen! Antworten mit Zitat

partei a möchte über eine andere partei seinen motor richten lassen, partei a hat aber angst, wenn sie ihn aus der hand bzw. aus seinem besitz gibt, das partei b evtl. sich quer stellen könnte und partei a den motor nicht mehr heraus gibt aus irgendwelchen gründen!

partei a möchte sich nur gegen den ernstfall vorbereiten, deswegen möchte partei a ein schriftstück aufsetzen, wo partei b den erhalt des motors durch eine unterschrift einwilligt.

gibt es da für partei a eine rechtskräftige schriftliche auflage, wie sich partei a vor so einem sachverhalt schützen könnte???


Zuletzt bearbeitet von panda007 am 21.11.06, 22:43, insgesamt 2-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
vikingz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.10.2005
Beiträge: 643

BeitragVerfasst am: 21.11.06, 19:09    Titel: Antworten mit Zitat

Ich leiste mir auch hier noch kurz den Hinweis auf die Forenregeln.

Im Verbraucherrecht dürfte der Beitrag außerdem deutlich besser aufgehoben sein.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
panda007
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.11.2006
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 21.11.06, 19:12    Titel: Antworten mit Zitat

es wurde geändert! siehe oben Mit den Augen rollen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
KurzDa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 22.11.06, 00:07    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde ja keinen an meinen Motor lassen, dem ich nicht vertraue...

Zitat:
gibt es da für partei a eine rechtskräftige schriftliche auflage, wie sich partei a vor so einem sachverhalt schützen könnte???


Im Normalfall wird hier ein Werkvertrag abgeschlossen, wobei hier das Werk eine bewegliche Sache ist. Hierbei ist gemäß § 651 BGB auch das Kaufrecht miteinzubeziehen.

Und gemäß § 433 BGB hat der Verkäufer dem Käufer das Eigentum an der Sache zu verschaffen und es zu übergeben. Auf das Werkrecht bezogen heisst das, dass der Unternehmer dem Besteller nach Durchführung des Werkes dieses an ihn zurückgeben muss.

Oder wird hier privat geschraubt? Das sollte man bei Motoren sowieso sein lassen. Winken

Grüße
KurzDa
_________________
Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!

Unsere Forenregeln
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
panda007
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.11.2006
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 22.11.06, 13:39    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

hier soll privat geschraubt werden aber von einem ausgebildeten motorenbauer, nur möchte sich in diesem fall der eigentliche eigentümer des motors absichern, falls der von ihm bekannte motorenbauer auf dumme ideen kommen "sollte" den motor einzubehalten aus irgendwelchen gründen auch immer z.B. Streit etc.

Deswegen möchte der Eigentümer vor übergabe des motors einen Vertrag bzw. ein Schriftstück verfassen, sofern dies geht, wo er sich damit absichern kann falls der ernstfall eintreten sollte!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 22.11.06, 17:02    Titel: Antworten mit Zitat

Was sollte so ein Schriftstück bringen? Wenn die Gegenseite den Motor einbehält, wird auch mit Schriftstück nicht die Polizei ausrücken und das Teil wieder holen. Dann müßte man auch klagen - erst mit einem rechtskräftigen Titel hilft dann auch die Staatsmacht bei der Wiederbeschaffung.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
panda007
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.11.2006
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 23.11.06, 16:40    Titel: Antworten mit Zitat

ja aber wenn man so ein schreiben anlegt, hat man doch schonmal etwas in der hand wenns vor gericht geht! Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 23.11.06, 18:01    Titel: Antworten mit Zitat

Das nennt sich Quittung. *duh* Cool
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.