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partei a möchte über eine andere partei seinen motor richten lassen, partei a hat aber angst, wenn sie ihn aus der hand bzw. aus seinem besitz gibt, das partei b evtl. sich quer stellen könnte und partei a den motor nicht mehr heraus gibt aus irgendwelchen gründen!
partei a möchte sich nur gegen den ernstfall vorbereiten, deswegen möchte partei a ein schriftstück aufsetzen, wo partei b den erhalt des motors durch eine unterschrift einwilligt.
gibt es da für partei a eine rechtskräftige schriftliche auflage, wie sich partei a vor so einem sachverhalt schützen könnte???
Zuletzt bearbeitet von panda007 am 21.11.06, 22:43, insgesamt 2-mal bearbeitet
Ich würde ja keinen an meinen Motor lassen, dem ich nicht vertraue...
Zitat:
gibt es da für partei a eine rechtskräftige schriftliche auflage, wie sich partei a vor so einem sachverhalt schützen könnte???
Im Normalfall wird hier ein Werkvertrag abgeschlossen, wobei hier das Werk eine bewegliche Sache ist. Hierbei ist gemäß § 651 BGB auch das Kaufrecht miteinzubeziehen.
Und gemäß § 433 BGB hat der Verkäufer dem Käufer das Eigentum an der Sache zu verschaffen und es zu übergeben. Auf das Werkrecht bezogen heisst das, dass der Unternehmer dem Besteller nach Durchführung des Werkes dieses an ihn zurückgeben muss.
Oder wird hier privat geschraubt? Das sollte man bei Motoren sowieso sein lassen.
Grüße
KurzDa _________________ Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll! Unsere Forenregeln
hier soll privat geschraubt werden aber von einem ausgebildeten motorenbauer, nur möchte sich in diesem fall der eigentliche eigentümer des motors absichern, falls der von ihm bekannte motorenbauer auf dumme ideen kommen "sollte" den motor einzubehalten aus irgendwelchen gründen auch immer z.B. Streit etc.
Deswegen möchte der Eigentümer vor übergabe des motors einen Vertrag bzw. ein Schriftstück verfassen, sofern dies geht, wo er sich damit absichern kann falls der ernstfall eintreten sollte!
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 22.11.06, 17:02 Titel:
Was sollte so ein Schriftstück bringen? Wenn die Gegenseite den Motor einbehält, wird auch mit Schriftstück nicht die Polizei ausrücken und das Teil wieder holen. Dann müßte man auch klagen - erst mit einem rechtskräftigen Titel hilft dann auch die Staatsmacht bei der Wiederbeschaffung. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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