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Versicherungspflichtgrenze für ehemals Privatversicherte

 
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Kreusel
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.11.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 22.11.06, 19:17    Titel: Versicherungspflichtgrenze für ehemals Privatversicherte Antworten mit Zitat

Hallo,

ich bin seit dem 1.1.06 angestellt und gesetzlich versichert und würde gerne wissen, wieviel Geld ich in diesem Jahr verdienen darf, ohne wieder aus der gesetzlichen zu fliegen.

Zum Hintergrund: Seit 1999 war ich freiberuflich tätig, und von 2001 bis Dezember 2005 privat versichert. Eigentlich liege ich mit meinem Bruttogehalt unter der Grenze von 42.750 Euro, aber jetzt steht eine (nicht regelmäßige und nicht vertraglich geregelte) Bonuszahlung an.

Meine Versicherung sagt nun aber, dass diese verminderte Grenze von 42.700 Euro nur für ANGESTELLTE gilt, die im Jahr 2002 bereits über der Versicherungspflichtgrenze lagen. Da ich damals selbstständig war, gelte diese Grenze nicht für mich, sondern die eigentliche Grenze von 47.250 Euro. Insofern wäre die Bonuszahlung also kein Problem.

Kann mir jemand helfen und sagen, wer Recht hat?

Vielen Dank für die Antwort,

Ralf
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 22.11.06, 20:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Bei der Beurteilung, ob Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit auf Grund von Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze besteht, ist das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt ausschlaggebend. Dies bedeutet, eine unregelmäßige Bonuszahlung, zum Beispiel für ein sehr gutes Geschäftsjahr, etc. bleibt bei der Berechnung der Jahresarbeitsentgeltgrenze unberücksichtigt.
Des Weiteren ist die Beurteilung ob unter Umständen Versicherungsfreiheit besteht "lediglich" am Jahresanfang, bei Beginn einer Beschäftigung und bei Gehaltserhöhungen zu erfolgen. Wenn während einer Beschäftigung die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird, so kann nur zu Beginn des nächsten Jahres Versicherungsfreiheit eintreten, wenn auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze des nächsten Jahres überschritten wird.
Wobei es auch hier momentan Änderungspläne gibt. Demnach wird geplant, dass nur noch dann Versicherungsfreiheit eintritt, wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze seit mind. 3 Jahren überschritten wird. Als Stichtag wird vermutlich der 27.10.2006 sein. Evtl. muss dann auch rückwirkende Versicherungspflicht wieder festgestellt werden.

Die "besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze" von 42.750 € gilt nur für die Personen, welche am 31.12.2002 wegen überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze in einer privaten Krankenvollversicherung war. Sofern am 31.12.2002 jemand auf Grund einer freiberuflichen Selbstständigkeit privat krankenversichert war, so gilt für ihn die normale Jahresarbeitsentgeltgrenze von derzeit 47.250 €. (vgl. § 6 Abs. 7 SGB V)
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Kreusel
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.11.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 23.11.06, 09:31    Titel: Antworten mit Zitat

Super, vielen Dank für die erschöpfende und schnelle Auskunft!

Gruß,
Ralf
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Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 23.11.06, 21:29    Titel: Antworten mit Zitat

im Interesse des Fortbestandes dieses Forums:

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