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langlones Interessierter
Anmeldungsdatum: 22.11.2006 Beiträge: 14
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Verfasst am: 22.11.06, 21:34 Titel: Hilfe ! Bearbeitungszeitpunkt einer Hausarbeit |
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Wer kann mir hier helfen?
Welcher ist der maßgebliche Zeitpunkt für das juristische gutachten einer Hausarbeit, wenn es keine Angaben dazu im Bearbeitervermerk gibt ?
In Frage kommen ja der Zuteilungszeitpunkt der Hausarbeit, der Abgabetermin oder ggf. der letzte im Sachverhalt vorkommende Zeitpunkt. Das hat dann ja unter Umständen Auswirkungen auf die Fristen.
Wer weiß was und kann mir helfen ?
Danke |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 22.11.06, 22:09 Titel: |
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Geht es etwas genauer? Worum geht es? Um den für die Bearbeitung eines Falles wesentlichen Zeitpunkt? Warum? Gab es eine Gesetzesänderung zwischen Ausgabe- und Abgabetermin?
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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langlones Interessierter
Anmeldungsdatum: 22.11.2006 Beiträge: 14
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Verfasst am: 22.11.06, 22:14 Titel: |
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Es geht mir um den Zeitpunkt, den ich als Gutachter zugrunde zu legen habe. Also wenn ich z.B. eine Klagefrist berechne.
Gehe ich dann davon aus, dass die Klage zum Zeitpunkt der HA Abgabe einegereicht werden würde oder lege ich einen fiktiven Zeitpunkt einfach zugrunde uns sage die klagefrist müsste halt eingehalten werden bis zum Tag X.Y ? |
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jurico FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 03.08.2005 Beiträge: 6123 Wohnort: Chemnitz
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Verfasst am: 22.11.06, 22:22 Titel: |
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Hallo,
wenn nicht gerade im Sachverhalt etwa steht:
"A erhält den Widerspruchsbescheid am 22.09.2006. Am 22.11.2006 bittet er seinen Rechtsanwalt, Klage zu erheben. ... Hat die Klage Aussicht auf Erfolg?"
dann meine ich, dass man von einer fristgemäß erhobenen Klage ausgehen kann. Wenn der Aufgabensteller etwas zur Klagefrist hören will, dann problematisiert er das auch in der Aufgabenstellung.
Geht es um den kleinen oder den großen Schein? |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 22.11.06, 22:28 Titel: |
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Sehe ich wie jurico.
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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langlones Interessierter
Anmeldungsdatum: 22.11.2006 Beiträge: 14
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Verfasst am: 22.11.06, 23:06 Titel: |
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So dachte ich mir das auch.
Wenn eine Klagefrist auch bei Abgabetermin der Hausarbeit schon verstrichen wäre weil man sich an dem Datum vom Widerspruchsbescheid orientieren würde, würden die meißten Sachverhalte ja auch gar keinen Sinn machen oder man müsste halt ständig Hilfsgutachten erstellen.
Ein Kollege war aber anderer Meinung.
In den Methodenlehrbüchern war dazu leider gar nichts zu finden.
Danke |
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jurico FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 03.08.2005 Beiträge: 6123 Wohnort: Chemnitz
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Verfasst am: 22.11.06, 23:39 Titel: |
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langlones hat folgendes geschrieben:: | In den Methodenlehrbüchern war dazu leider gar nichts zu finden. |
Soso.
Möllers, Juristische Arbeitstechnik und wissenschaftliches Arbeiten, 2. Aufl. 2002, S. 51, hat folgendes geschrieben:: | ... Ist der Sachverhalt unklar oder mehrdeutig, gehen Sie vom lebensnahen Normalfall aus. Sagt der Sachverhalt z. B. nichts über die mögliche Verspätung einer Lieferung, ist davon auszugehen, dass sie rechtzeitig erfolgt ist. ... |
Das ist m. E. auch auf die Rechtzeitigkeit einer Klage zu übertragen. |
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langlones Interessierter
Anmeldungsdatum: 22.11.2006 Beiträge: 14
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Verfasst am: 23.11.06, 00:50 Titel: |
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OK, dann muss ich die Fragestellung noch präzisieren
Wie wäre der Fall zu beurteilen, wenn der SV nicht zu erkennen gibt, dass bereits eine Klage erhoben wurde und die Bearbeitungsfrage im Futur gestellt ist..
also: W"ird eine Klage....Erfolg haben ?" .. und zum Bearbeitungszeitpunkt die Frist schon verstrichen ist ?
Das hat ja dann auch weniger mit lebensnaher SV Auslegung zu tun als mit einer scheinbar echten juristischen Gutachten Formalia.
Grüße an alle |
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langlones Interessierter
Anmeldungsdatum: 22.11.2006 Beiträge: 14
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Verfasst am: 23.11.06, 00:56 Titel: |
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Noch ein Nachtrag,
mir wurde auch gesagt, dass bei arbeitsrechtlichen Klausuren und Hausarbeiten, und da geht es ja ständig um irgendwelche Fristen, immer der Zeitpunkt der Abgabe als der für das Gutachten und für die Fristenberechnung entscheidende ist.
Ist das zu bestätigen und ggf. auch auf die anderen Rechtsgebiete übertragbar ? |
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jurico FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 03.08.2005 Beiträge: 6123 Wohnort: Chemnitz
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Verfasst am: 23.11.06, 13:22 Titel: |
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Da kann ich nicht weiterhelfen. Sowas ist mir persönlich noch nicht untergekommen. Da hilft nur eine Rückfrage bei den Lehrstuhl-Mitarbeitern. |
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showbee FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 1524 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 24.11.06, 23:32 Titel: |
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Hallo,
da hilft nur eines: Taktik! Was ist wenn die Frist weg ist? FFK? Oder nichts? Liegen Angaben im Sachverhalt, die eine FFK begründen könnten - Feststellungsinteresse? Wenn keine Angaben dazu vorhanden sind, dann würde ich (bei AK/VK) unter Form & Frist schreiben "Die Klage muss in der Form des § ... bis zum xx.xx. eingelegt werden". Wenn keine Daten vorliegen, ist Frist nicht Schwerpunkt. Also kann auch eine FK (fristlos) in Frage kommen. Hier sollte man überlegen, wo die Probleme liegen und wie man die am besten alle ins Gutachten bekommt ohne den Sachverhalt quetschen zu müssen.
Naja...
Gruß
showbee |
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Beany FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 29.03.2006 Beiträge: 28 Wohnort: Rostock
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Verfasst am: 07.12.06, 16:24 Titel: |
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showbee hat folgendes geschrieben:: | Wenn keine Angaben dazu vorhanden sind, dann würde ich (bei AK/VK) unter Form & Frist schreiben "Die Klage muss in der Form des § ... bis zum xx.xx. eingelegt werden". |
Habe ich (und die meisten meiner Mitstudenten) in allen Hausarbeiten und Klausuren so gemacht - war auch immer ok. Gerade bei Hausarbeiten gibt es ja unterschiedliche Abgabezeitpunkte - der eine ist fixer, der andere nutzt die Frist bis zur letzten Minute Klausuren wurden bei uns zum Teil mit Uralt-Daten gestellt, weil sich keiner die Mühe gemacht hat, sie zu aktualisieren. Es stand dann allenfalls drunter, dass das zum Zeitpunkt der Bearbeitung geltende Recht anzuwenden ist. |
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