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Geschmacksmuster Türtaschen+Lautsprecher

 
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duke1981
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Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 22.11.06, 19:26    Titel: Geschmacksmuster Türtaschen+Lautsprecher Antworten mit Zitat

Okay, dann anders:

A verkauft in einem onlineauktionshaus Doorboards für Fahrzeug S. Diese sind hergestellt aus den originalen Türtaschen des Herstellers S + Lautsprecher.
A gibt an, die Konstruktion über ein Gebrauchsmuster geschützt zu haben.

Die Idee von Doorboards ist ja nichts neues. Und der Artikel des A nicht wirklich innovativ, da lediglich ein Lautpsrecher und eine Abdeckung "rangebastelt" wurde.

Kann man sich so etwas wirklich schützen lassen?

Könnte B, der in die Türtaschen einfach eine Schraube in die Türtasche dreht, sich diese Kontruktion auch schützen lassen?

Vielleicht weiß ja jdn. Antwort.


Zuletzt bearbeitet von duke1981 am 22.11.06, 20:03, insgesamt 1-mal bearbeitet
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duke1981
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 22.11.06, 20:03    Titel: Antworten mit Zitat

geändert
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flüstertüte
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Anmeldungsdatum: 19.10.2006
Beiträge: 807
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 22.11.06, 20:56    Titel: Antworten mit Zitat

Wat denn nu?

Gebrauchsmuster oder Geschmacksmuster??

Geschmacksmuster ist Designschutz - da können auch geringe Abweichungen einen eigenen Schutz begründen - eine einzelne Schraube mehr dürfte meist jedoch nicht ausreichen..

Was zum Teufel sind Doorboards?
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duke1981
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 22.11.06, 22:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ich meinte Geschmacksmuster.

Doorboards: In der Türinnenverkleidung befindet sich doch oft eine Ablagefläche...die wird ausgetauscht oder abgeändert, um dort Lautsprecher installieren zu können.

So was wie hier z.B.
http://www.smart-doorboards.de/pics/Pictures/smart1_200x150.jpg

Bei o.g. Beispiel würde es reichen, wenn B einen anderen Lautsprecherhersteller nehmen würde?
Das ganze klingt für mich alles sehr merkwürdig. Dann kann ja x,y,z jeglichen "Müll" zum Geschmacksmuster erklären lassen. Hierbei handelt es sich ja irgendwie um einen alltäglichen Gegenstand...dass man so etwas schützen kann finde ich erstaunlich.
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flüstertüte
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.10.2006
Beiträge: 807
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 23.11.06, 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

Kommt drauf an, was als "Muster" geschützt ist. Wenn es diese geschwungene hellgraue Form wie auf dem Bild ist, müßte da schon noch was geändert werden Winken so offensichtlich Plagiate erlaubt nicht mal das Geschmacksmusterrecht.
Für eine Geschmacksmustereintragung ist auch eine gewisse "Neuheit" erforderlich, die im Fall eines anderen Lautsprechers nicht gegeben wäre - der Lautsprecher wäre ja nicht geschützt.
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