Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Unlauterer Wettbewerb?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Unlauterer Wettbewerb?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Medien u. Wettbewerb
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Gast123456
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.12.2004
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 23.11.06, 10:24    Titel: Unlauterer Wettbewerb? Antworten mit Zitat

Nehmen wir mal an die A KG vertreibt ein Fenstertuch aus synthetischem Material. Es ist ein neues Produkt und A wirbt u.a. mit
"Im Gegensatz zu Leder kochfest" und
"mindestens ebenso saugfähig".

Nehmen wir weiter an B, ein Hersteller von Fensterleder, würde auf Unterlassung des Vergleichshinweises klagen.

Geht das und wenn ja, wie sind die Aussichten auf Erfolg?

Vielen Dank für jede Hilfe / Anregung!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 23.11.06, 10:37    Titel: Antworten mit Zitat

Klagen kann man immer.
Kann denn B beweisen dass die Aussagen falsch sind?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast123456
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.12.2004
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 23.11.06, 10:45    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für das schnelle Melden.

Nehmen wir mal an weder A noch B haben bisher stichfeste Beweise.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 23.11.06, 10:49    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, A wird schon irgendein Leder finden, das schlechter ist als seine Tücher.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast123456
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.12.2004
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 23.11.06, 11:05    Titel: Antworten mit Zitat

Soll das bedeuten, so lange die Aussage der Wahrheit entspricht, ist auch ein Vergleich zulässig? Oder liegt hier ein Verstoß gegen z.B. UWG § 1 vor?

Ist es zulässig das Material Leder zu "diskriminieren" ("Im Gegensatz zu Leder kochfest")? Oder ist das ein Verstoß gegen UWG § 2 und ein Nachteil für jeden Fensterlederhersteller?

Bei der Sache ist anzunehmen, das Leder bei Fenstertücher bisher marktführend ist, soll heißen, wenn der Kunde die Werbung liest, nimmt er automatisch an das mit den Aussagen der Werbung Fenstertücher aus Leder gemeint sind.

Liegt hier vergleichende Werbung vor? Es wird nicht direkt das Produkt einer anderen Firma verglichen, sondern "Leder".
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 23.11.06, 11:47    Titel: Antworten mit Zitat

A stellt doch gar keinen verbotenen Vergleich zwischen zwei Produkten an. Natürlich darf man damit werben, dass ein Fahrrad umweltfreundlicher ist als ein Auto. Damit muss die Autoindustrie schon leben!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
gargamel111
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.11.2006
Beiträge: 242

BeitragVerfasst am: 23.11.06, 11:49    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn A keine Beweise hat, dass sein Material kochfest ist und mindestens ebenso saugfähig, dann darf er es auch nicht behaupten. Ansonsten ist vergleichende Werbung, wenn es um ein Material geht, natürlich erlaubt. Aber eben nur mit dem Beweis.
VG
Gar
_________________
Feed Ally McBeal!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 23.11.06, 12:32    Titel: Antworten mit Zitat

Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
Naja, A wird schon irgendein Leder finden, das schlechter ist als seine Tücher.


Dann wäre die Werbung immer noch irreführend. Ein Mobilfunkanbieter darf auch nicht werben mit "billiger als Festnetz", nur weil es irgendwo in Deutschland einen einzigen Festnetzanbieter gibt, der 50 EUR/min. berechnet.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast123456
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.12.2004
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 24.11.06, 11:23    Titel: Antworten mit Zitat

VIELEN DANK für alle Hinweise, Meinungen und Anregungen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Medien u. Wettbewerb Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.