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Gast123456 Interessierter
Anmeldungsdatum: 08.12.2004 Beiträge: 9
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Verfasst am: 23.11.06, 10:24 Titel: Unlauterer Wettbewerb? |
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Nehmen wir mal an die A KG vertreibt ein Fenstertuch aus synthetischem Material. Es ist ein neues Produkt und A wirbt u.a. mit
"Im Gegensatz zu Leder kochfest" und
"mindestens ebenso saugfähig".
Nehmen wir weiter an B, ein Hersteller von Fensterleder, würde auf Unterlassung des Vergleichshinweises klagen.
Geht das und wenn ja, wie sind die Aussichten auf Erfolg?
Vielen Dank für jede Hilfe / Anregung! |
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Richard Gecko FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Verfasst am: 23.11.06, 10:37 Titel: |
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Klagen kann man immer.
Kann denn B beweisen dass die Aussagen falsch sind? |
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Gast123456 Interessierter
Anmeldungsdatum: 08.12.2004 Beiträge: 9
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Verfasst am: 23.11.06, 10:45 Titel: |
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Danke für das schnelle Melden.
Nehmen wir mal an weder A noch B haben bisher stichfeste Beweise. |
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Richard Gecko FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Verfasst am: 23.11.06, 10:49 Titel: |
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| Naja, A wird schon irgendein Leder finden, das schlechter ist als seine Tücher. |
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Gast123456 Interessierter
Anmeldungsdatum: 08.12.2004 Beiträge: 9
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Verfasst am: 23.11.06, 11:05 Titel: |
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Soll das bedeuten, so lange die Aussage der Wahrheit entspricht, ist auch ein Vergleich zulässig? Oder liegt hier ein Verstoß gegen z.B. UWG § 1 vor?
Ist es zulässig das Material Leder zu "diskriminieren" ("Im Gegensatz zu Leder kochfest")? Oder ist das ein Verstoß gegen UWG § 2 und ein Nachteil für jeden Fensterlederhersteller?
Bei der Sache ist anzunehmen, das Leder bei Fenstertücher bisher marktführend ist, soll heißen, wenn der Kunde die Werbung liest, nimmt er automatisch an das mit den Aussagen der Werbung Fenstertücher aus Leder gemeint sind.
Liegt hier vergleichende Werbung vor? Es wird nicht direkt das Produkt einer anderen Firma verglichen, sondern "Leder". |
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Richard Gecko FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Verfasst am: 23.11.06, 11:47 Titel: |
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| A stellt doch gar keinen verbotenen Vergleich zwischen zwei Produkten an. Natürlich darf man damit werben, dass ein Fahrrad umweltfreundlicher ist als ein Auto. Damit muss die Autoindustrie schon leben! |
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gargamel111 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.11.2006 Beiträge: 242
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Verfasst am: 23.11.06, 11:49 Titel: |
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Wenn A keine Beweise hat, dass sein Material kochfest ist und mindestens ebenso saugfähig, dann darf er es auch nicht behaupten. Ansonsten ist vergleichende Werbung, wenn es um ein Material geht, natürlich erlaubt. Aber eben nur mit dem Beweis.
VG
Gar _________________ Feed Ally McBeal! |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 23.11.06, 12:32 Titel: |
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| Richard Gecko hat folgendes geschrieben:: | | Naja, A wird schon irgendein Leder finden, das schlechter ist als seine Tücher. |
Dann wäre die Werbung immer noch irreführend. Ein Mobilfunkanbieter darf auch nicht werben mit "billiger als Festnetz", nur weil es irgendwo in Deutschland einen einzigen Festnetzanbieter gibt, der 50 EUR/min. berechnet. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Gast123456 Interessierter
Anmeldungsdatum: 08.12.2004 Beiträge: 9
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Verfasst am: 24.11.06, 11:23 Titel: |
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| VIELEN DANK für alle Hinweise, Meinungen und Anregungen! |
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