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recht.de :: Thema anzeigen - casefile Import/ Export - wohl nur für xperts!!!
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casefile Import/ Export - wohl nur für xperts!!!

 
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daeyu
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Anmeldungsdatum: 06.10.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 23.11.06, 14:23    Titel: casefile Import/ Export - wohl nur für xperts!!! Antworten mit Zitat

Hallo liebe gemeinde:
folgendes "rätzel"

Akteurer:
PErson A lebt in Südamerika
Person B lebt in Dtl.

Fall A:
Person A schickt aus S-Amerika eine gefälschte Rolex (im Original, Wert von 3000 Euro) nach Deutschland. Person A denkt sich, "ich bin schlau" und gibt für den Fall der Fälle eine falsche nicht existierende Absenderadresse an. Der Fall der Fälle tritt ein. Das Paket wird in Deutschland vom Zoll "erwischt". Nachdem herausgefunden wurde, dass der Absender gar nicht existiert, wird nach der Zieladresse (PErson B) geschaut. Diese gibt an, keine Ahnung zu haben, wer ihm ein solches Paket zuschicken könnte, er hat ein solches auch nicht bestellt.
Frage: was passiert?


Fall B:

gleicher Fall, nur dass es sich bei dem Inhalt nicht um eine Uhr, sondern um Kokain im Wert von 30 000 Euro handelt...

Danke für Antworten.. bzw ich freue mich auf Diskussionen
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Toph
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Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 23.11.06, 15:31    Titel: Re: casefile Import/ Export - wohl nur für xperts!!! Antworten mit Zitat

daeyu hat folgendes geschrieben::
Fall A:
Person A schickt aus S-Amerika eine gefälschte Rolex (im Original, Wert von 3000 Euro) nach Deutschland. Person A denkt sich, "ich bin schlau" und gibt für den Fall der Fälle eine falsche nicht existierende Absenderadresse an. Der Fall der Fälle tritt ein. Das Paket wird in Deutschland vom Zoll "erwischt". Nachdem herausgefunden wurde, dass der Absender gar nicht existiert, wird nach der Zieladresse (PErson B) geschaut. Diese gibt an, keine Ahnung zu haben, wer ihm ein solches Paket zuschicken könnte, er hat ein solches auch nicht bestellt.
Frage: was passiert?

Markenrechtlich:
Der Zoll setzt die Überlassung der Uhr aus und benachrichtigt den Rechtsinhaber, der zivilrechtlich gegen B vorgeht (einstweilige Verfügung). B erklärt sich mit der Vernichtung der Ware einverstanden oder die Vernichtung wird gerichtlich angeordnet, die Ware wird vernichtet.

Strafrechtlich:
Ggf. stellt der Rechtsinhaber Strafantrag im Hinblick auf §143 (1) Nr.1, (3) MarkenG. Das Verfahren wird eingestellt, wenn B die Bestellung nicht nachgeweisen werden kann.
Zitat:
Fall B:
gleicher Fall, nur dass es sich bei dem Inhalt nicht um eine Uhr, sondern um Kokain im Wert von 30 000 Euro handelt...

Fast das gleiche in grün:
Ermittlungsverfahren gegen B, das eingestellt wird, wenn ihm keine Beteiligung nachgewiesen werden kann. Das Btm wird eingezogen.

Natürlich wird in beiden Fällen weiterhin versucht den Absender zu ermitteln, in Fall B sogar erheblich intensiver, z.B. mit Ermittlungsersuchen im Ausland.
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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daeyu
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Anmeldungsdatum: 06.10.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 23.11.06, 17:31    Titel: ... Antworten mit Zitat

ok. leuchtet erstmal ein und war auch mein erster Gedanke, ABER:

das ist doch wie eine einladung für jeden "schmuggler"

wenn Person A zb für 10 Eur eine Rolex kauft und sie in dtl für bspw. 1000 Eur (orgin Wert 2000 EUR) kann, dann könnte er sich denken:

"naja wenn das Paket erwischt wird, dann sollen sie es halt behalten. Person B kann eh nichts nachgewiesen werden, wie auch... wenn sie es behalten habe ich 10 EUr für Uhr und 10 EUR für VErsand verloren. was solls. die sollen 30 Pakete erwischen, solange eines ankommt mache ich immer noch gewinn"

gleiches mit den Drogen,,, solange nie etwas nachgewiesen werden kann... oder wie denkst du darüber? Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier eine gesetzeslücke liegt, auf der anderen Seite kann es aber auch nicht so einfach sein...

wiederum: sollte B tatsächlich bestraft werden, entspricht das auch nicht dem menschenverstand. Nehmen wir an Person A HASST Person B.
Nun denkt er: "ok, wenn ich ihm ein päkchen Koks unterjuble, bin ich endlich los..."
--- so kann das ja auch nicht gehen,oder?---
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Toph
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Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 23.11.06, 17:47    Titel: Re: ... Antworten mit Zitat

daeyu hat folgendes geschrieben::
"naja wenn das Paket erwischt wird, dann sollen sie es halt behalten. Person B kann eh nichts nachgewiesen werden, wie auch... wenn sie es behalten habe ich 10 EUr für Uhr und 10 EUR für VErsand verloren. was solls. die sollen 30 Pakete erwischen, solange eines ankommt mache ich immer noch gewinn"

Bei 30 Päckchen an die Adresse von B wird man diesem nicht mehr glauben, dass er mit der Angelegenheit nichts mehr zu tun hat. Cool
Zitat:
gleiches mit den Drogen,,, solange nie etwas nachgewiesen werden kann... oder wie denkst du darüber?

Hier liegt die Sache gleich. Außerdem sind Ermittlungstaktiken denkbar und bei Btm Standard, die es dem B extremst schwer bis unmöglich machen, Ausreden für seinen Gewahrsam an der jeweiligen Ware zu finden.
Aber über die werde ich hier, aus wohl verständlichen Gründen, nicht reden. Winken
Zitat:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier eine gesetzeslücke liegt, auf der anderen Seite kann es aber auch nicht so einfach sein...

Es ist keine Gesetzeslücke, sondern ein reines Beweisproblem.
Zitat:
wiederum: sollte B tatsächlich bestraft werden, entspricht das auch nicht dem menschenverstand. Nehmen wir an Person A HASST Person B.
Nun denkt er: "ok, wenn ich ihm ein päkchen Koks unterjuble, bin ich endlich los..."
--- so kann das ja auch nicht gehen,oder?---

Nö, so geht das auch nicht/darf es auch nicht gehen.
Aber die o.g. Ermittlungstaktiken versagen auch bei der Aufdeckung solcher Konstellationen nicht. Winken
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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daeyu
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Anmeldungsdatum: 06.10.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 23.11.06, 18:09    Titel: ok Antworten mit Zitat

ok... PERSON A ist ja nicht doof =)
wenn Person B einmal erwischt wurde kontaktiert er PERSON C.
aber ich kann mir nicht vorstellen, dass JEDES Päkchen beim Zoll kontrolliert wird (zumindest nicht auf Fakeware). Sollte also 30 mal nichts passieren, und erst beim 31 mal jmd aufmerksam werden, so könnte es sich für A ja dennoch lohnen. Wie gesagt, wird B einmal erwischt, wird dieser nicht mehr involviert. Selbstredend dass Person B + C nichts miteinander zu tun haben...

wahrscheinlich muss man hier Drogen/ Waffen/ elektr. Geräte, die beim x-ray auffallen von anderen "minderen" Produkten wie Uhren, Textilien oder sonst, übliche Ware unterscheiden... sollten einmal drogen gefunden werden könnte ich mir vorstellen, dass das sicher anders läuft (soviel zu fall 2)

aber bei Textilien? hmm... ich könnte mir da nur eine Taktik vorstellen, die würde aber wiederum heissen, dass man jedes Paket genau scannen müsste und es vor allem speichert... auch der zoll ist ja nicht doof *g* aber ob die dsa so genau machen wage ich doch zu bezweifeln...

nehmen wir fall 3 an.

Person A ist ein sehr kontaktfreudiger Mensch und kennt über 100 Personen bundesweit. Jedem dieser Personen verspricht er eine vereinbarte Summe für die Annahme eines Paketes. An jede Person versendet er exakt ein! Paket... welche Taktik kann da nachweisen, dass da was faules passiert??? (musst du nicht nennen *g* , aber ich bezweifele dass das möglich ist)

--> btw. das soll hier kein Aufruf zum Schmuggel sein, sollte dieses Thema negativ benutzt werden können, bitte ich um Löschung des Threads *g* man kann mir auch einfach ne email oder pn schicken ;p

Fragestellung kam mir nur, weil ein bekannter an der Grenze "erwischt" wurde... habe mir das als hobbyjurist überlegt und bin auf oben genanntes thema gestossen... was ich selbst nicht beantworten konnte...
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Toph
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Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 23.11.06, 19:13    Titel: Re: ok Antworten mit Zitat

daeyu hat folgendes geschrieben::
aber ich kann mir nicht vorstellen, dass JEDES Päkchen beim Zoll kontrolliert wird (zumindest nicht auf Fakeware).

Ich mir schon. Ich weiß es sogar. Sehr glücklich
Jedes Päckchen "geht über den Zoll" und wird kontrolliert. Natürlich mal mehr, mal weniger intensiv, je nach dem wie der zöllnerische Richer tickt.
Klar, es gehen auch Päckchen mit illegalem Inhalt durch (vor allem, wenn der Absender geschickt ist - auch hier werde ich keine Details nennen Winken -), aber, alles in allem, ist die Trefferquote nicht schlecht.
Zitat:
Sollte also 30 mal nichts passieren, und erst beim 31 mal jmd aufmerksam werden, so könnte es sich für A ja dennoch lohnen. Wie gesagt, wird B einmal erwischt, wird dieser nicht mehr involviert. Selbstredend dass Person B + C nichts miteinander zu tun haben...
Ja, mei, dass ist das alte Spiel zwischen Zöllner und Schmuggler, das muß man sportlich sehen...
Zitat:
wahrscheinlich muss man hier Drogen/ Waffen/ elektr. Geräte, die beim x-ray auffallen von anderen "minderen" Produkten wie Uhren, Textilien oder sonst, übliche Ware unterscheiden... sollten einmal drogen gefunden werden könnte ich mir vorstellen, dass das sicher anders läuft

Grundsätzlich ist da natürlich ein Unterschied zu machen, aber es wurde allmählich erkannt, dass Produktpiraterie letztlich (inzwischen) Organisierte Kriminalität im großen Stil ist, mittels der teilweise auch Terrorismus finanziert wird (gilt für Drogenhandel im übrigen auch).
Zitat:
aber bei Textilien? hmm... ich könnte mir da nur eine Taktik vorstellen, die würde aber wiederum heissen, dass man jedes Paket genau scannen müsste und es vor allem speichert... auch der zoll ist ja nicht doof *g* aber ob die dsa so genau machen wage ich doch zu bezweifeln...
Nee, mit Scannen hat das nichts zu tun. Es ist sogar geradezu primitv einfach Auf den Arm nehmen
Zitat:
An jede Person versendet er exakt ein! Paket... welche Taktik kann da nachweisen, dass da was faules passiert???
Die gleiche. Funktionert bei jeder Ware...
_________________
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daeyu
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Anmeldungsdatum: 06.10.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 23.11.06, 19:55    Titel: ... Antworten mit Zitat

Zitat:
Ich mir schon. Ich weiß es sogar.
Jedes Päckchen "geht über den Zoll" und wird kontrolliert. Natürlich mal mehr, mal weniger intensiv, je nach dem wie der zöllnerische Richer tickt.
Klar, es gehen auch Päckchen mit illegalem Inhalt durch (vor allem, wenn der Absender geschickt ist - auch hier werde ich keine Details nennen -), aber, alles in allem, ist die Trefferquote nicht schlecht.

---
hehe... wie will man denn die trefferquote messen, wenn doch einige durchgehen? wenn man wüsste wie viele und vor allem welche durchgehen, würde man sie doch sicher nicht durchgehen lassen =) oder machen die zöllner testpakete an ihre eigen adresse und schauen wieviel % von den losgeschickten ankommen? *g*

Zitat:
Nee, mit Scannen hat das nichts zu tun. Es ist sogar geradezu primitv einfach

---
auch wenn ich es "eigentlich" lieber nicht hören will, machst du es schon spannend hehe. tust ja fast so als wüsstest du es genau.

Zitat:
An jede Person versendet er exakt ein! Paket... welche Taktik kann da nachweisen, dass da was faules passiert???
Die gleiche. Funktionert bei jeder Ware...

---

was wenn A eine adresse angibt, die zwar existiert aber nicht seine ist? *g*
_________________
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Toph
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Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 23.11.06, 20:28    Titel: Re: ... Antworten mit Zitat

daeyu hat folgendes geschrieben::
hehe... wie will man denn die trefferquote messen, wenn doch einige durchgehen? wenn man wüsste wie viele und vor allem welche durchgehen, würde man sie doch sicher nicht durchgehen lassen =) oder machen die zöllner testpakete an ihre eigen adresse und schauen wieviel % von den losgeschickten ankommen? *g*
Ja, gut, o.k., erwischt. Verlegen War ne subjektive Einschätzung.
Zitat:
auch wenn ich es "eigentlich" lieber nicht hören will, machst du es schon spannend hehe. tust ja fast so als wüsstest du es genau.

Pfeil Pfeil
Toph hat folgendes geschrieben::
Ich mir schon. Ich weiß es sogar.
Ausrufezeichen Ausrufezeichen
Winken Winken
Zitat:
was wenn A eine adresse angibt, die zwar existiert aber nicht seine ist? *g*
Moment, wir reden doch immer noch darüber dem Empfänger eine Verstrickung nachzuweisen, oder?

Die Technik funktioniert auch bei solchen Adressen.
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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daeyu
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Anmeldungsdatum: 06.10.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 23.11.06, 21:02    Titel: .. Antworten mit Zitat

ok betrachten wir das rätzel als gelöst`? der zoll hat halt seine geheime strategie jedes paket darauf zu prüfen ob es im organ. verbrechen verwickelt ist und damit dem empfänger (wenn absender nicht auffindbar ist) eine schuld nachzuweisen:wink:

und zugleich zu unterscheiden ob der Empf auch das Paket wollte oder nicht... richtig? *g*

dann kommen wir zum nächsten fall. Person A weiss von dieser strategie. ihm ist es nicht wert dieses risiko einzugehen und versucht es auf eigene faust (vllt. bekommt B ja unter dem druck der zöllner auch angst und plaudert alles aus)

A überlegt sich nun was er machen kann. Es geht immer noch um diese Armbanduhr die dem Original täuschend ähnlich aussieht. Nur ein experte könnte das unterscheiden. A ist Geschäftsmann, fliegt regelmässig von x nach y und von y nach x. er überlegt sich:
"was solls, trage ich die uhr einfach an meinem handgelenk". auch hier wird der zoll stutzig, behauptet die uhr ist doch entweder ein fake, sowas kennen wir ja aus S-amerika. Die bleibt hier. und ne fette Strafe (welche eigentlich genau?) soll dem A auch noch auferlegt werden.
A streitet alles ab, behauptet die Uhr sei ein Original und er hätte sie legal in Dtl. erworben. Da das schon 8 monate her ist und er oft reist hat er natürlich die Quittung nicht mehr parat. Kurz: er sieht nicht ein irgendeine Strafe (zoll oder sonst was`) zu zahlen.
WAS PASSIERT? wird bei jedem Verdacht sofort ein Experte gerufen? wird sich die Seriennummer aufgeschrieben und bei der nächsten Einreise verglichen ob beide Modelle übereinstimmen?

Abwandlung:
A kauft sich in den USA 5 originale LEvis jeans. Er weiss im Outlet kosten die nur ein drittel des deutschen Preises. A ist natürlich ein Schlitzohr. Alle Preisschilder sind ab, alle hosen wurden bereits einmal gewaschen. Die Hosen sollen an B und C verkauft werden. Auch hier wundert sich der Zoll, findet aber heraus dass die Hosen echt sind. Allerdings geht es ja nicht, dass A einfach in den USA zum günstigen Preis einkauft. einheimische Produkte sollen ja geschützt werden. Zoll verlangt hier von A zumindest die Zollgebühren und Mehrwersteuer. Auch hier weigert sich der A mit der Begründung "aller JEanshosen" seien in Dtl. erworben worden...
Was nun?? Seriennummer der JEans prüfen? hehe
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Toph
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Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 23.11.06, 22:52    Titel: Re: .. Antworten mit Zitat

daeyu hat folgendes geschrieben::
...und damit dem empfänger (wenn absender nicht auffindbar ist) eine schuld nachzuweisen:wink:
und zugleich zu unterscheiden ob der Empf auch das Paket wollte oder nicht... richtig? *g*
Ja. Ganz ehrlich. Smilie
Zitat:
der zoll hat halt seine geheime strategie jedes paket darauf zu prüfen ob es im organ. verbrechen verwickelt ist
Das dagegen ist doch erst nach weiteren Ermittlungen erkennbar, die nicht so primitiv sind, wie die obige Technik.
Zitat:
WAS PASSIERT? wird bei jedem Verdacht sofort ein Experte gerufen?

Was die Produktpiraterie angeht: Der Experte wird nicht gerufen, der Sachverständige des Rechtsinhabers bekommt die Uhr, die zurückbehalten wurde, zur Begutachtung zugeschickt.

Zoll(abgaben)rechtlich: A kann sich auf die sog. Rückwareneigenschaft der Uhr berufen. Rückwaren (Waren, die aus dem zollrechtlich freien Verkehr der EU stammen, weil sie hier produziert wurden, oder bei einer frühreren Einfuhr verzollt wurden) sind bei ihrer Wiedereinfuhr abgabenfrei.
Aber die Voraussetzungen für diese Abgabenbefreiung hat A nachzuweisen, jedenfalls aber glaubhaft zu machen und insofern gilt: in dubio pro fisco Winken

Im übrigen steht A natürlich die sog. Reisefreimenge von 175,- EUR Warenwert zu, bis zu der die Einfuhr abgabenfrei möglich ist. Bis zu dieser Wertgrenze erfolgt bei Plagiaten auch keine Grenzbeschlagnahme.
Zitat:
wird sich die Seriennummer aufgeschrieben und bei der nächsten Einreise verglichen ob beide Modelle übereinstimmen?
Nein. Allerdings kann A bei der Einfuhr diese sog. Nämlichkeitssicherung mit dem Formular INF.3 beantragen, um die Rückwareneigenschaft bei der Wiedereinfuhr nachweisen zu können.
Zitat:
A kauft sich in den USA 5 originale LEvis jeans. Er weiss im Outlet kosten die nur ein drittel des deutschen Preises. A ist natürlich ein Schlitzohr. Alle Preisschilder sind ab, alle hosen wurden bereits einmal gewaschen. Die Hosen sollen an B und C verkauft werden. Auch hier wundert sich der Zoll, findet aber heraus dass die Hosen echt sind. Allerdings geht es ja nicht, dass A einfach in den USA zum günstigen Preis einkauft. einheimische Produkte sollen ja geschützt werden. Zoll verlangt hier von A zumindest die Zollgebühren und Mehrwersteuer. Auch hier weigert sich der A mit der Begründung "aller JEanshosen" seien in Dtl. erworben worden...
Was nun?? Seriennummer der JEans prüfen? hehe

Wie oben: Erst mal Reisefreimenge prüfen: 5 Jeans dürften zusammen nicht 175,- EUR erreichen, sind also sowieso abgabenfrei.

Und selbst wenn die 175,- EUR überschritten werden: Es ist an A die Voraussetzungen einer Abgabenbefreiung nachzuweisen bzw. zumindest glaubhaft zu machen. Ansonsten wird halt erhoben. Life is no picnic Winken
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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