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Privathaftpflichtschaden durch Kind an einem Auto

 
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Die_Lilly
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.11.2005
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 23.11.06, 17:49    Titel: Privathaftpflichtschaden durch Kind an einem Auto Antworten mit Zitat

Hallo,

ich hoffe, dass ich hier richtig bin.

Mal angenommen, folgendes hätte sich zugetragen:

Person A überlässt während seines Urlaubs für 2 Wochen Person B sein Auto.
Als A aus dem Urlaub zurückkommt, ist das Auto erheblich verkratzt an Seite und Motorhaube. Kostenermittlung der Werkstatt: 1.300,-- Euro. Verursacher des Schadens ist das 7jährige Kind von B, wahrscheinlich zusammen mit Spielkameraden. Leider hat Person B das Geschehen nicht mitbekommen. Wahrscheinlichste Theorie: Die Kinder haben auf dem Hof gespielt und mit den Fahrrädern sowie einem Ast auf dem Gepäckträger des Rades das Auto zerkratzt.

B meldet den Schaden seiner Haftpflicht, diese schickt einen Gutachter. Der besieht sich den Schaden und befragt dabei auch das Kind. Das Kind wird regelrecht unter Druck gesetzt, so dass es nur noch sagt, es hätte nichts gemacht.

Abschließend kommt ein Scheck der Versicherung über 300 Euro mit der Begründung, die Schäden auf der Motorhaube wären nicht nachvollziehbar.

Meine Frage nun: Ist das üblich, dass Gutachter so vorgehen? Es ist doch logisch, dass ein Kind da Angst bekommt und alles abstreitet. Hat man noch andere Möglichkeiten, um an sein Geld zu kommen?

Danke!
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Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 23.11.06, 21:22    Titel: Antworten mit Zitat

Wie der Regulierer aufgetreten ist mag ja interpretierungswürdig sein, in der Sache aber verweise ich auf Die Haftung von Minderjährigen.
Was steht im Begleitschreiben zum 300-EUR-Scheck? Ist das die Zeitwertentschädigung oder eine freiwillige Leistung?
_________________
MfG,
Duisburger

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Die_Lilly
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.11.2005
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 24.11.06, 09:18    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für Ihre Antwort.

Die 300 Euro sind eine freiwillige Leistung der Versicherung.

Ich habe mir den Text zur Haftung eines Kindes durchgelesen und habe ihn folgendermaßen interpretiert:

In diesem fiktiven Fall ist das Kind 7 Jahre alt und in der Lage zu erkennen, dass es ein Auto beschädigt hat. Also folgere ich daraus, dass es haftbar gemacht werden kann. Aber wer entscheidet, ob das Kind das nötige Verständnis dafür aufbringt?

Das Problem ist nur, dass der "Tathergang" nicht geklärt ist, da niemand die Sache gesehen hat. Dies führt die Versicherung als Begründung an, den Schaden nicht zu erstatten.
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woka
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2006
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: 24.11.06, 12:32    Titel: Antworten mit Zitat

Die_Lilly hat folgendes geschrieben::


Das Problem ist nur, dass der "Tathergang" nicht geklärt ist, da niemand die Sache gesehen hat. Dies führt die Versicherung als Begründung an, den Schaden nicht zu erstatten.


Also ist es doch nur eine Vermutung, dass das Kind der Verursacher ist. Alle anderen Fragen hinsichtlich Einsichtsfähigkeit usw.sind doch damit hinfällig.

Freuen Sie sich, dass die Versicherung trotz einem nicht nachgewiesenen Schaden durch das Kind überhaupt etwas gezahlt hat.

Denn genauso gut hätte es ja (aus Sicht der Versicherung) Vandalismus sein können (und das reguiliert bekanntlich eine möglicherweise abgeschlossenen Volkasko)

Gruß

WoKa
_________________
wer lesen kann, ist klar im vorteil
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 24.11.06, 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

Mich wundert sowieso, dass hier überhaupt eine Entschädigung aus der PHV gezahlt wird. Laut Fallbeschreibung hatte der VN den PKW geliehen. Dafür besteht normalerweise in der PHV kein Versicherungsschutz...
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 24.11.06, 14:21    Titel: Antworten mit Zitat

Mogli hat folgendes geschrieben::
Mich wundert sowieso, dass hier überhaupt eine Entschädigung aus der PHV gezahlt wird. Laut Fallbeschreibung hatte der VN den PKW geliehen. Dafür besteht normalerweise in der PHV kein Versicherungsschutz...



Gezieltes weglassen von Angaben?!? OOoooh... Lachen
_________________
Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!

"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein

Schokolade ist gut gegen Zähne.
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Die_Lilly
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.11.2005
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 24.11.06, 15:49    Titel: Antworten mit Zitat

Leider kenne ich die Geschichte nur vom Hörensagen. Aber der Gutachter wusste, dass der VN und der Besitzer des Autos zwei verschiedene Personen sind.

Dass bei geliehenen Sachen kein Versicherungsschutz besteht, war sicherlich nicht bekannt.
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